Hessischer Bildungsserver / Studienseminar für Gymnasien Bad Vilbel

-> Infos der Seminarleitung zu Regelungen während der Corona-Pandemie

Informationen zu den Arbeitsabläufen während der Corona-Pandemie:
#FlattenTheCurve    -  #iostoacasa    -  #JeResteChezMoi    -  #YoMeQuedoEnCasa    -  #maskeauf 

Corona-Hotline des für uns zuständigen Medical Airport Service:    069 656069587
Allgemeine Krisenhotline
des Medical Airport Service:                 069 656069584

--> Für eine Suche nach  Regelungen können Sie mit den Tasten [Strg]+[F]+[Suchbegriff] gezielt Informationen zu einzelnen Aspekten finden (z.B. [Strg]+[F] + "Gäste" oder "Hygiene" oder "Verpflegung" oder "Räume" usw.).

--> Lassen Sie sich durch fake news über die Corona-Pandemie und durch Kritik an den Corona-Maßnahmen nicht verunsichern! Wissenschaftlich fundierte und verlässliche Informationen finden Sie u.a. unter https://www.tagesschau.de/faktenfinder/  und 
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/diskutierst-weihnachten-impfungen-corona/ und 
https://www.br.de/sogehtmedien/corona-virus-fake-news-100.html und 
https://www.deutschlandfunkkultur.de/verschwoerungsmythen-querdenker-weihnachten-100.html und
https://correctiv.org/faktencheck/coronavirus/ und 
https://www.zusammengegencorona.de/ und 
https://www.jugendportal.at/corona/mit-fakten-gegen-corona-fake-news

Verbreiten Sie keine Gerüchte! 

stop

Bildquelle: https://www.who.int/news-room/spotlight/let-s-flatten-the-infodemic-curve

--> Mit Verschwörungstheorien zu COVID 19 kommt man in privaten und beruflichen Zusammenhängen regelmäßig in Berührung. Wie Sie in solchen Situationen gut reagieren, können Sie hier nachlesen: https://www.zeit.de/digital/internet/2020-05/corona-mythen-verschwoerungstheorien-verwandte-umgang-tipps/komplettansicht

28.11.2022 Rückkehr in den Dienst bei Corona-Erkrankung
Sollten Sie an Corona erkrankt sein, besteht keine Pflicht zur Quarantäne mehr. Wir empfehlen das folgenden Vorgehen:
- Bei einem positivem Test können Sie eine telefonische Krankschreibung vorlegen, falls Sie nicht dienstfähig sind und zu Hause bleiben.
- Nach Rücksprache mit Ihrer Ausbildungsschule kehren Sie dann in den Unterricht zurück, falls entweder fünf Tage nach Beginn der Erkrankung vergangen sind, falls Sie ein negatives Schnelltestergebnis erzielen oder falls Sie symptomfrei sind.
- Sie schützen bei der Rückkehr die anderen durch das Tragen einer FFP2-Maske.
Bitte besprechen Sie Ihren Dienstantritt an den Schulen unbedingt mit der Schulleitung.

18.05.2022 Corona-Schnelltests
Die aktualisierte Regelung zur Bereitstellung der Corona-Schnelltests lautet: "Ausbildungsbeauftragte, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und hauptamtliche Ausbildungskräfte mit Unterrichtsverpflichtung erhalten die Antigen-Selbsttest an den Schulen. Verwaltungspersonal, hauptamtliche Ausbildungskräfte ohne Unterrichtsverpflichtung, ständige Vertreterinnen und Vertreter sowie Leiterinnen und Leiter der Studienseminare erhalten die Antigen-Selbsttest in den Studienseminaren. "

13.05.2022 Corona-Regelungen aktualisiert
Die uns von der Lehrkräfteakademie in Analogie zur Regelung an den Schulen verfügten aktualisierten  Hygieneregelungen lauten wie folgt (die Langfassung finden Sie eine Ordnerebene weiter oben):
-> "Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Studienseminaren
besteht nicht mehr. Mit Blick darauf, dass jede Person angehalten ist, sich so zu verhalten,
dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt, wird
das Tragen von Masken in Gedrängesituationen und in den Fluren empfohlen."
-> Hauptamtliche Ausbilder*innen erhalten über das Studienseminare 2 Schnelltests pro Woche. Alle anderen erhalten die Schnelltests an den Schulen.
-> Alle sonstigen Punkte des seminareigenen Hygieneplans der Studienseminare Bad Vilbel bleiben bestehen (Lüften alle 20 Minuten, Verzicht auf nicht notwendigen Körperkontakt, regelmäßige Handhygiene).
-> Seminarveranstaltungen können in Präsenz, als Hybrid- oder als Distanzveranstaltung durchgeführt werden (Verfügung vom 28.03.2022). Die Seminarleitung empfiehlt den Seminargruppen, frühzeitig zu verabreden, ob und wenn ja, welche Sitzungen in Präsenz und in Distanz durchgeführt werden. Bitte melden Sie dem Sekretariat rechtzeitig, wenn Seminarräume nicht benötigt werden, damit diese neu vergeben werden können. 

27.04.2022 Corona-Regelungen aktualisiert
In den Fluren und in den Seminarräumen gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. In den Seminarräumen können die Masken immer dann abgenommen werden, wenn es möglich ist, dass die Teilnehmer*innen  einen Abstand größer als 1,5m zueinander einhalten (Hygieneverordnung der Lehrkräfteakademie vom 14.04.2022). 
Bei der Durchführung der Staatsprüfungen halten wir uns an die Regelungen der jeweiligen Ausbildungsschulen. 

02.02.2022 Ausblick auf Prüfungskampagne und Unterrichtsbesuche

Sollten durch die Omikron-Varianten Unterrichtsbesuche oder Staatsexamina wegen vollständig in Quarantäne befindlichen Lerngruppen nicht am vorgesehenen UB- oder Examenstermin in Präsenz stattfinden können, gilt wie in der Vergangenheit ...

... für UB: Zur Zeit sind der Seminarleitung noch keine Fälle bekannt, die Präsenz-UB nicht möglich gemacht haben. Sollten Quarantäne-Regelungen für ganze Lerngruppen gelten gilt wie in der Vergangenheit: Vorrang hat stehts eine Präsenzlösung! Sollte eine Verschiebung möglich sein, vereinbaren Sie einen neuen Termin, der es ermöglicht, die Planung in Präsenz durchzuführen. Sollte keine Verschiebung möglich sein, kann der UB als Ersatzleistung absolviert werden. Weiterhin gelten die Regelungen vom 23.02.2021 "Wieso werden in den Ersatzleistung-UB reale und simulierte Lernprodukte erörtert?" sowie vom 09.03.2021 "Vorabsprachen vor den Ersatzleistungen". 

... für die Zweiten Staatsprüfungen: Hier gilt analog, dass die Prüfungslehrproben wenn möglich im Präsenzunterricht stattfinden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, gelten die bewährten Regelungen vom 09.02.2021 12:00 Uhr (siehe unten). 
Für den Fall, dass die Lehrkraft selbst in Quarantäne bleiben muss, gilt, dass die Prüfung auf den nächsen möglichen Termin verschoben wird. Eine Prüfung in Distanz und Zuschaltung aus der Quarantäne heraus ist nicht möglich.


01.12.2021 3G-Dokumentationspflicht bei Betreten des Gebäudes
Es gilt eine gestzlich geregelte und von der LA verfügte Dokumentationspflicht des 3G-Status bei Betreten des Gebäudes (siehe das Schreiben der LA vom 30.11.2021). Die genaue Regelung der Pflicht, die in Abstimmung mit dem Nachbarseminar organisiert wird, ging allen Kolleginnen und Kollegen am 02.12. um12:25 Uhr per Mail zu. Sie lautet:

Regelungen bei Betreten des Studienseminargebäudes, gültig ab sofort.

(die Regelungen bei Veranstaltungen des StS außerhalb des Gebäudes bleiben bestehen)

1. Was genau ist neu geregelt? Der 3G-Status muss dokumentiert werden, wenn die Räume des Studienseminars betreten werden.

 2. Wer dokumentiert? „Die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter bestimmt eine verantwortliche Person (z. B. Assistenzkraft, ständige Vertretung), die für die Kontrolle und Dokumentation im Zusammenhang mit der 3G-Pflicht bei Ausbildungskräften und Lehrkräften im Vorbereitungsdienst beauftragt wird. Diese Person wird durch die Dienststellenleitung schriftlich mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt.“ -> Durch die Seminarleitung schriftlich beauftragt werden die in ihren Büros im Wechsel anwesenden Assistenzkräfte (Sekretariat und Ausbilder*innen im Verwaltungsteams) sowie die ständigen Vertreter*innen.

3. Wann und wo wird dokumentiert? „Die Kontrolle und Dokumentation kann beispielsweise in einem festgelegten Zeitfenster (…) oder während der Öffnungszeiten des Studienseminars erfolgen. (…) Die Öffnungszeiten sollten vor dem Hintergrund der überwiegenden digitalen Durchführung der Veranstaltungen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. (…)“ -> Die Kontrolle erfolgt rechtzeitig spätestens 15 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung. Um sicherzustellen, dass eine beauftragte Person im Gebäude anwesend ist, teilt der/die Modulverantwortlich eine Woche vorher mit, dass eine Veranstaltung in Präsenz stattfinden wird. Wer das Gebäude betritt begibt sich bitte umgehend und ohne Umweg über das Treppenhaus zu den Sekretariaten bzw. den Büroräumen der Leitung im 3. OG.

4. Wie wird dokumentiert? „Wegen der Vertraulichkeit der erhobenen Daten ist dem Datenschutz im besonderen Maße Rechnung zu tragen; ein Zugriff unberechtigter Personen ist auszuschließen. Hierfür ist die Datei so abzulegen, dass ausschließlich die mit der Kontrolle und Dokumentation beauftragte Person Zugriff auf die Datei hat. Die Datei sollte zusätzlich passwortgeschützt werden. Die Dokumentation kann in einer stark vereinfachten Liste (Datum [der Dokumentation], Name, Vorname, Nachweis geimpft oder genesen (Enddatum) hinterlegt) erfolgen.“ -> Die Dokumentation erfolgt in einer passwortgeschützten Excel-Datei, die auf dem passwortgeschützten Server abgelegt ist. Die erste Spalte der Excel-Tabelle enthält das Datum der Kontrolle. Sechs Monate nach dem Datum der Kontrolle wird die Dokumentation gelöscht.

 5. Muss die Dokumentation bei erneuten Betreten erneut erfolgen? „Hat die verantwortliche Person den Impf- oder Genesenennachweis einmal kontrolliert und dokumentiert, kann die am Studienseminar tätig werdende Person mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis anschließend von den täglichen Zugangskontrollen befreit werden. Beschäftigte, deren Impf- oder Genesenenstatus nachgewiesen und dokumentiert wurde, unterliegen demnach keiner täglichen Kontrolle. Die Pflicht zum Mitführen eines entsprechenden Nachweises bzw. zum Vorhalten für eine eventuelle Kontrolle besteht trotzdem weiter. -> Bei der ersten Kontrolle erfolgt eine Dokumentation! Wer als Genesene*r oder Geimpfte*r einmal kontrolliert und dokumentiert wurde, kann das Gebäude betreten, ohne sich erneut kontrollieren zu lassen.

6. Kann ich meinen Status vorab per Mail einsenden? Nein!, denn Der Status von Beschäftigten kann nur erfasst werden, wenn die Personen das Studienseminar vor Ort aufsuchen. Wenn die Beschäftigten nicht vor Ort in das Studienseminar kommen, kann keine Abfrage erfolgen (keine pauschale Abfrage).

7. Wie kann ich das Gebäude betreten, wenn ich weder geimpft noch genesen bin? „Beschäftige am Studienseminar, die weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis erbringen, können der 3G-Pflicht auch durch die tägliche Vorlage eines Testnachweises beim Zutritt zum Studienseminar nachkommen. Es gilt zu beachten, dass aufgrund der Homeofficepflicht die Studienseminare nur zu eingeschränkten Öffnungszeiten vor Ort zu erreichen sind. Die eingeschränkten Öffnungszeiten sind dabei auf den Internetseiten der Studienseminare auszuweisen.“ -> Ein Selbst-Schnelltest kann unter Aufsicht und unter Verwendung der im Seminar in begrenzter Anzahl vorrätigen Schnelltests erfolgen. Es wird ein Testnachweis ausgestellt. Eine in der Schule oder in einem Testzentrum erstellte Testdokumentation kann verwendet werden (max. 24 h alt). Ebenso ein PCR-Bürgertest (max. 48 h alt).

8. Wann kann ich das Gebäude betreten? -> Es gelten die eingeschränkten Kernöffnungszeiten auf der Homepage des jeweiligen Studienseminars. Bitte beachten Sie kurzfristige Änderungen, die dort vermerkt sind. Da es durch Erkrankungen und dienstliche Termine auch sehr kurzfristig dazu kommen kann, dass das Seminar in den Kernöffnungszeiten nicht besetzt ist, ist eine telefonische Vorankündigung notwendig. Die pädagogischen Facharbeiten im Flur sind auch außerhalb der Kernöffnungszeiten zugänglich. Sie können auch die digitale Bibliothek der pädagogischen Facharbeiten in Moodle nutzen.


25.11.2021 3G-Pflicht / dringende Empfehlung Online-Seminare

A. Online-Seminare: Die LA hat am gestrigen Mittwoch per Mail die dringende Empfehlung zur Durchführung der Seminarveranstaltung im Online-Format ausgesprochen. Bitte prüfen Sie sorgsam, in welchen besonderen Fällen Präsenzveranstaltungen aus ausbildungsdidaktischen Gründen noch notwendig sind. Für alle Präsenzveranstaltungen gilt die 3G-Nachweispflicht! Die Formulierung der Mail lautet:
"
Sehr geehrte Seminarleiterinnen und Seminarleiter, ..., im Auftrag der Dezernatsleitung erhalten Sie die kürzlich versendeten „Aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 24.11.2021“ mit der Bitte um Beachtung und Weiterleitung. Vor dem Hintergrund der steigenden Inzidenzen und der Hospitalisierungsrate möchten wir nicht auf die Entwicklung und Freigabe des neuen Hygieneplans warten, sondern empfehlen Ihnen bereits jetzt dringend Ausbildungsveranstaltungen im Online-Format durchzuführen. Über Änderungen und weitere Entwicklungen informieren wir Sie umgehend sobald uns diese vorliegen."

B. 3G-Pflicht: Für Sie als Ausbilder*innen und Referendar*innen legen wir hiermit - in Anlehnung an die in den hessischen Schulen geltenden Regelungen - die folgende Umsetzung der 3G-Pflicht fest, die ab sofort und bis auf weiteres gilt:

1.    Als 3G-pflichtrelevante Arbeitsplätze des StS gelten a) die Ausbildungsschulen, an denen UB, Seminare und Examina stattfinden, b) das Gebäude des Studienseminars in Bad Vilbel und c) ggf. Orte, an die Exkursionen stattfinden und alle anderen Orte, an denen Sie dienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Referendariats ausüben, d) das 3.OG des Studienseminars (Verwaltung und Bibliothek).

2.    Bei UB und Staatsexamina an den Ausbildungsschulen kommen wir als Schulfremde der 3G-Pflicht nach, indem wir im Sekretariat der Schule oder bei den Prüfungsvorsitzenden entweder den Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen oder unter Aufsicht einen Schnelltest durchführen.
Sollte an einer Ausbildungsschule eine 2GPlus-Regel eingeführt sein, lassen wir uns den besonderen schulischen Regeln folgend auch als Geimpfte und Genesene testen.
Eine schriftliche Dokumentation des 3G-Status erfolgt nicht.

3.    Bei Seminarveranstaltungen in Präsenz an den Ausbildungsschulen oder im Studienseminar oder an Exkursionsorten oder an anderen Orten erbringen sich alle Teilnehmer*innen (LiV und Ausbilder*innen) durch Vorzeigen der Bescheinigungen gegenseitig den Nachweis über den G-Status bzw. machen – wenn notwendig - vor Ort vor Beginn der Veranstaltung einen Schnelltest.
Die Vorlage einer Bescheinigung über einen in der Schule durchgeführten Schnelltest, der noch gültig ist, ist möglich.
Auch die Vorlage einer Bescheinigung aus einem Bürgertestzentrum ist möglich.
Eine schriftliche Dokumentation des 3G-Status erfolgt nicht.
Es gilt die Verpflichtung zum permanenten Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske.

4. Bei Betreten des 3.OG (Verwaltung, Bibliothek) ist zunächst der Genesenen- oder Impfausweis vorzuzeigen oder wenn dies nicht möglich ist, eine negative Testbescheinigung mitzubringen.

5. Hat bei einer Testung am Arbeitsplatz vor Beginn einer Veranstaltung eine Person ein positives Schnelltestergebnis, gilt für diese die Plicht, den Arbeitsplatz umgehend zu verlassen und einen (in der Regel kostenlosen) PCR-Test zu veranlassen. Die Seminargruppe kann (so wie Schulklassen auch) weiterarbeiten, wenn es zu keinem engen Kontakt mit der positiv getesteten Person zustande gekommen ist. Bitte informieren Sie die Poststelle des Studienseminars (und in cc die Seminarleitung). Bleiben Sie solange zu Hause, bis Ihnen ein negativer PCR-Test vorliegt, treffen Sie wenn möglich niemanden und beachten Sie die AHA+L Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften). Wenn der PCR-Test positiv sein sollte, informiert das Testzentrum das Gesundheitsamt.   

C. Nachweis und Kontrolle des Status „getestet“: Entsprechend der 3G-Pflicht an Schulen haben LiV und Ausbildende, die weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis erbringen, durch die Vorlage eines Testnachweises vor Seminarveranstaltungen der 3G-Pflicht nachkommen. Die zu Grunde liegende Testung darf max. 24 Stunden zurückliegen. Sofern es sich um keinen Antigen-Schnelltest, sondern einen PCR-Test handelt, darf die zu Grunde liegende Testung max. 48 Stunden zurückliegen. Die Testung von LiV muss entweder in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht der Ausbildenden erfolgen und dokumentiert werden; die bisher bestehende Möglichkeit zur Vornahme der Selbsttests zu Hause entfällt. Das notwendige Testmaterial wird im Bedarfsfall vom Studienseminar (das Sekretariat ist dienstags bereits vor 8 Uhr besetzt) bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass wir Tests nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung haben. Zur Überprüfung des aktuellen Teststatus genügt es auch, eine noch gültige Testdokumentation eines an der Schule vorgenommenen Tests vorzulegen.


18.11.2021 Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontaktperson geworden bin?
Sollten Sie Kontakt mit einem an Corona-Erkrankten Menschen gehabt haben, gilt für Sie besondere Vorsicht. Das Studienseminar kann keine Entscheidung darüber treffen, ob Sie sich in Quarantäne begeben müssen, oder nicht. Eine Entscheidung hierüber trifft immer das Gesundsheitsamt. Bitte besprechen Sie Ihren individuellen Fall mit Ihrer Schulleitung. Entscheidend ist immer, ob Sie als "enge Kontaktperson" gelten oder nicht. In Zweifelsfällen, d.h. in einem Zeitraum kurz nach dem Kontakt mit einem/r Erkrankten bitten wir darum, vorsichtshalber auf eine Teilnahme an Seminarveranstaltungen in Präsenz zu verzichten. Hier einige allgemeine Hinweise:

"Für enge Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantäne, diese kann auf sieben Tage mit Antigen-Schnelltest oder fünf Tage mit PCR-Test jeweils am letzten Tag verkürzt werden. Die Quarantäne endet dann bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ein Selbstmonitoring sollte bis zum 14. Tag nach der letzten Exposition fortgesetzt werden. Die Ausnahme von der Quarantäne gilt  für Personen, die vollständig geimpft oder in den letzten sechs Monaten eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben („Genesene“) und keine COVID-19-Symptome aufweisen. Bis zum 14. Tag nach der letzten Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte auch hier ein Selbstmonitoring erfolgen." "Ein enger Kontakt bedeutet, dass man zum Beispiel ohne Mund-Nase-Schutz mit dieser Person persönlich gesprochen hat oder sich länger als zehn Minuten im selben Raum aufgehalten hat. Ein weiterer Risiko-Faktor ist der direkte Kontakt mit Flüssigkeiten aus den Atemwegen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist." Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/sich-und-andere-schuetzen/wann-muss-ich-in-quarantaene-und-wann-nicht/?gclid=EAIaIQobChMIjNa2zMCh9AIVAYeGCh1DFwWREAAYASAAEgI8yfD_BwE, Stand: 18.11.2021


23.09.2021 Maskenpflicht in allen Seminarveranstaltungen
Der Beschluss der Vollversammlung der Ausbilder*innen von heute sieht eine Maskenpflicht auch während der Seminarveranstaltungen vor. Der Beschluss lautet im Wortlaut wie folgt: "Solange kein Impf- bzw. Genesenennachweis eingefordert werden kann, besteht Maskenpflicht". Sollte es in den Studienseminaren in Zukunft zulässig werden, Nachweise über den Impf- oder Genesenenstatus einzufordern, kann in den Seminargruppen, in denen eine 100%ige Impfquote besteht, die Maskenpflicht aufgehoben werden. Zur Zeit ist dies jedoch noch nicht der Fall. 

01.09.2021 UB-Termine und Testungen am Beginn des Schultages
Bitte bedenken Sie bei den UB-Terminierungen die zu Beginn des Schultages stattfindenden Corona-Testungen.


23.08.2021 Alle Regelungen auf einen Blick (Details finden Sie in den PDF-Dateien eine Ebene höher)

1. Corona-Testnachweis usw.: -> An den Veranstaltungen des StS in Präsenzform darf nur teilnehmen, wer über den Nachweis eines negativen Testergebnisses – entweder aufgrund eines professionellen Schnelltests oder aufgrund eines häuslichen Antigen-Selbsttests - verfügt. Die Durchführung eines Antigen-Selbsttests und dessen negatives Ergebnis werden in einer „Dienstlichen Erklärung“ schriftlich festgehalten. Diese wird zur Beginn der jeweiligen Veranstaltung vor Ort vorgelegt (nicht abgegeben) und über einen Zeitraum von mindestens 14 Tage von den Teilnehmer*innen (nicht von den AUS) aufbewahrt. Keinen Test vorweisen müssen von einer Covid-19-Erkrankung genesene (der Nachweis ist auf sechs Monate befristet) oder vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen; auch diesen werden jedoch Testungen empfohlen. Eine dezidierte Abfrage des Impfstatus darf aus Persönlichkeitsrechten nicht geschehen. In welcher Form die „Vorlage“ der dienstl. Erklärung zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgt, liegt in der Verantwortung der Ausbilder*innen. In den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien sowie nach den Herbstferien besteht eine erhöhte Testpflicht von 3x/Woche.

2. Hygiene- und Abstandsregel im Seminarbetrieb: -> Die Hygieneregeln (Maskenpflicht auf allen Wegen, Lüftung alle 20 min., Handdesinfektion usw.) gelten weiter. Da die meisten Lerngruppen an den Studienseminaren aus durchmischten Gruppen bestehen, sind besondere Hygienevorschriften zu treffen. Dies bedeutet, dass das Tragen einer medizinischen Maske schon im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) auch am Sitzplatz vorgeschrieben ist. Die Seminarleitung empfiehlt dringend, schon ab Stufe 1 (also immer!) das Tragen von Masken.( -> Neuregelung siehe 23.09.2021) Sitzordnungen sollten so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Auch ist die Einhaltung einer festen Sitzordnung angezeigt, sofern keine pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkte dagegensprechen. Sollte dabei die empfohlene Einhaltung der Abstandsregeln von 1,5 m aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich sein, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske am Platz. Partner- und Gruppenarbeit sind unter Wahrung der Abstandsregelung möglich.

3. Konferenzen: -> Bei Durchführung von Konferenzen ist (anders als in Seminarveranstaltungen, in denen durch das Maskentragen der Abstand verringert werden kann s.o.) auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu achten. Sollten für die Durchführung von Konferenzen keine angemessen großen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können die geplanten Konferenzen als Video- oder Telefonkonferenzen bei Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben über die Nutzung von digitalen Medien durchgeführt werden. Für die LiV-VV gilt deshalb, dass sie digital in BBB durchgeführt werden wird.

4. Musik- und Sportunterricht: -> Für die Durchführung von Musik- und Sportunterricht gelten die in den Verfügungen (siehe Dateiablage eine Ebene höher) geregelten Vorgaben.

5. Unterrichtsbesuche: -> Hier gelten alle bewährten Regelungen weiter.
= Unterrichtsbesuche sind wenn möglich im Präsenz- oder Wechselunterricht durchzuführen. Beide Formen des Präsenzunterrichts sind gleichwertig.
= Die AUS nehmen bei der Beratung und Bewertung auf die durch die Corona-Pandemie für LiV sich ergebenden besonderen Herausforderungen Rücksicht.
= Sollten Lerngruppen in Quarantäne gehen, wird zunächst geprüft, ob eine Terminverschiebung möglich ist. 
= Ersatzleistungen sind erst möglich, wenn es z.B. zu längeren Phasen des Distanzunterrichts kommen sollte. In diesen Fällen gelten die bewährten Regelungen vom 09.03.2021 über die Vorabsprachen sowie vom 23.02. über die Lernprodukte und die Zuschaltung.

6. Zweite Staatsprüfungen: -> Hier gilt analog zu 5., dass die Prüfungslehrproben wenn möglich im Präsenzunterricht stattfinden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, gelten die bewährten seminarinternen Regelungen vom 09.02.2021.

7. Zuschaltung von AUS in den Unterricht … sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Die genauen Regelungen finden Sie im PDF-Hygieneplan der LA (eine Ebene weiter oben nachlesbar).

8. Zeugnisverleihungsfeier im Januar: -> Die Organisation der Zeugnisverleihungsfeier liegt in der Verantwortung der LiV des Prüfungssemesters. Bitte besprechen Sie die Möglichkeiten einer Feier rechtzeitig mit der Seminarleitung.


02.07.2021 Keine Zeugnisverleihungsfeier im Sommer 2021
Die Organisation der Examensfeier ist in der Vergangenheit immer von den LiV des PS geleistet worden. Angesichts der noch immer bestehenden pandemischen Lage und der Tatsache, dass es zu einer verstärkte Verbreitung von Mutationen des COVID19-Virus kommt, haben wir entschieden, von der Organisation einer Examensfeier abzuraten und im Studienseminar keine Räume zur Verfügung zu stellen. Es tut uns leid, dass die LiV des PS Ihre Zeugnisse nicht in einem feierlichen Rahmen überreicht bekommen können.



21.05.2021 Seminarunterricht in Präsenz

Erfreulicherweise sinken die Inzidenzwerte in den Landkreisen unserer Ausbildungsschulen unter den Wert von 50. Sollte der Inzidenzwert dauerhaft unter 50 bleiben, können ab dem 7. Juni Seminarsitzung in Präsenz durchgeführt werden. Seminarunterricht wird weiterhin auch in Distanz möglich sein. Die Entscheidung über Präsenz- oder Distanzseminarunterricht treffen die Ausbilder*innen in Absprache mit den LiV in den Modulgruppen. Denkbar ist auch ein Wechsel von eine Sitzung in Präsenz, eine Sitzung in Distanz, Präsenz, Distanz. Die Hygieneregelungen (Masken, Desinfektion, Lüftung, Abstand) bleiben bestehen.

21.05.2021 UB nach der kommenden Öffnung der Schulen
Erfreulicherweise endet der Distanzunterricht voraussichtlich aber nächster Woche in allen unseren Ausbildungsschulen. Dies bedeutet, dass auch alle Unterrichtsbesuche wieder in Präsenz stattfinden. Ausnahmen sollten sich darauf beschränken, einen UB nicht in den ersten beiden Präsenzstunden mit der Lerngruppe durchzuführen.  

17.05.2021 Keine Testpflicht für zweimal geimpfte 
Im neu eingeführten § 3 Abs. 4 d) wird geregelt, dass auf Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Lehrkräfte und sonstiges Personal, die über einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes verfügen, die Regelungen über die Testpflicht keine Anwendung finden. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten Impfdosis, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema erforderlich ist, mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mehr als 14 Tage vergangen sind. Der Nachweis ist durch eine Impfbescheinigung, ggf. gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier zu führen. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/regelungen-fuer-vollstaendig-geimpfte-personen-in-hessen

 
26.04.2021 Mitbringen von Lernprodukten in die Erörterungsprüfung?
Eine Erörterungsprüfung ist nach HLBGDV in der Corona-Fassung die "Erörterung der Planung". Diese erfolgt durch Simulationen von einigen in den Planungsüberlegungen angelegten Praxissituationen. Das Mitbringen von Lernprodukten wie in den Ersatzleistung-UB nach Format b. ist für die Zweiten Staatsprüfungen nicht vorgesehen.


16.04.2021 Testpflicht

Ab dem 19.04. besteht die Verpflichtung, vor Teilnahme an UB im Präsenzunterricht und an Zweiten Staatsprüfungen ein negatives Testergebnis einzuholen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Für die Durchführung der Staatsprüfungen bedeutet dies, dass für alle Beteiligten (Prüfling und Prüfungsausschuss) eine Testung spätestens am Morgen des Vortages, besser jedoch zwei Tage vor der Prüfung vorzunehmen ist, damit bei einem positiven Ergebnis eine Vertretung organisiert werden kann. In der nächsten Woche informieren wir Sie über die Mailadressen und Telefonnummern, die Sie bitte im Falle einer positiven Testung umgehend informieren, damit die Prüfungskommission abgeändert werden kann. Alle Beschäftigten im Bereich der Ausbildung, die im Unterricht tätig sind, können die in Schulen angebotenen Tests in Anspruch nehmen. Für alle anderen gilt, ich zitiere aus der Verfügung der LA, die allen per Mail zugegangen ist: „Die zu testenden Personen haben die Wahl, ob sie den Nachweis innerhalb der Schule oder im häuslichen Umfeld vornehmen. Dies kann durch Inanspruchnahme der den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten, kostenfreien Antigen-Selbsttests oder die ebenfalls kostenfreien Bürgertests erfolgen."


31.03.2021 Wie kann ich eine Impfbescheinigung bekommen?
Seit gestern Abend erreichen uns zahlreiche Anfragen mit der Bitte um Ausstellung einer Impfbescheinigung. Nach Auskunft der Lehrkräfteakademie können wir Ihnen die folgende Antwort auf die Frage geben, wie Sie an eine für die Wahrnehmung eines Impftermins als Lehrkraft notwendige Impfescheinigung kommen.

1. Sie reichen uns das für Impfung notwendige Formular "Bescheinigung zur Impfung...", das Ihnen Ihr Impfzentrum zur Verfügung stellt, per Mail ein und tragen bitte die erforderlichen Angaben vorab ein, z.B.:

Ihre Personaldaten wie Name, Adresse usw. +:
Derzeitige berufliche Tätigkeit = Lehrer*in im Vorbereitungsdienst ODER Lehrer*in und Ausbilder*in am Studienseminar
Begründung der Priorisierung = Präsenzunterricht an sonstigen Schulen
Einrichtung = Hessische Lehrkräfteakademie, Studienseminar für Gymnasien Bad Vilbel
Name, Vorname (Funktion) = Schröder, Dr. Achim, Leiter des Studienseminars (m.d.W.d.G.b.)
Adresse = Konrad-Adenauer-Allee 1-11, 61118 Bad Vilbel
Telefon = 06101-5191-720

2. Das Sekretariat wird die von Ihnen mit Ihren Personaldaten ausgefüllten und an uns gesendeten Bescheinigungen mit Unterschrift der Seminarleitung und Stempel versehen und zum Abholen für Sie bereit halten oder auf Ihren Wunsch auch per Mail an Sie senden. Bitte teilen Sie uns schon im Anschreiben mit, ob Sie eine Zusendung per Mail wünschen.

09.03.2021 / 22.03.2021 (Ergänzungen nach Rücksprache mit der LiV VV und dem Personalrat am 22.03.2021)  Format der Prüfungslehrprobe

1. Wenn die Lerngruppe erst kurzfristig vor der Prüfung in die Präsenz zurückkehrt, kann nach Einzelfallprüfung durch die Seminarleitung auf Antrag durch die LiV eine Genehmigung zur Durchführung einer Erörterungsprüfung ausgesprochen werden. Die Genehmigung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von drei Werktagen (wenn möglich auch früher, um Planungssicherheit zu gewährleisten).

2. Als Richtschnur für einen solchen Fall (= zu wenig Präsenzunterricht vor der PLP) kann gelten: Die LiV konnte die Lerngruppe weniger als 4 Wochen in Präsenz bzw. im Wechselunterricht unterrichten.

3. Die LiV-Wünsche und ihre Begründung werden bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt, da das Studienseminar ein hohes Interesse daran hat, dass das Prüfungsformat von den LiV als ihren Ausbildungsbedingungen angemessen eingeschätzt wird.

4. Möglich sind gemischte Prüfungen (eine Erörterungsprüfung in Fach 1, eine Präsenzlehrprobe in Fach 2).

Verfahren:
Bei Bedarf - in der Regel spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstag - beantragt die LiV formlos per Mail bei der Seminarleitung die Genehmigung einer Erörtertungsprüfung nach HLBGDV § 50. Die Genehmigung erfolgt per Mail und wird als Anlage in der Prüfungsakte aktenkundig gemacht. Die LiV leitet die Genehmigungsmail an die Prüfungskommission.

Ergänzung 1: Sofern die Bedingungen es zulassen, kann die LiV sich trotz anders lautendem Antrag dafür entscheiden, dass die Prüfung in Präsenz und nicht als Simulationsprüfung durchgeführt werden soll. Damit die Ausbilder*innen den stark erhöhten Vorbereitungsaufwand für eine Simulationsprüfung nicht umsonsten erbringen müssen, sollte die Kommission rechtzeitig, d.h. spätestens mit Versendung der Entwürfe informiert werden. 

Ergänzung 2: Die Genehmigung für eine Simulationsprüfung trotz Anwesenheit der Lerngruppe im Präsenzunterricht erfolgt in der Regel spätestens drei Tage nach Antragstellung (per Mail durch die Seminarleitung).  

09.03.2021 Frage: "Wie soll ein UB durchgeführt werden, wenn für Distanzunterricht geplant wurde, und nun die Lerngruppe in Präsenz unterrichtet wird?"

Es gibt für diesen Fall viele Alternativen. SuS und Lehrpersonen brauchen für den Neustart in den Präsenzunterricht eine gewisse Eingewöhnungszeit. Legitim ist es deshalb, wenn LiV ihre Planungen für den Distanzunterricht in einer Ersatzleistung erörtern und dabei z.B. Lernprodukte aus dem Präsenzunterricht einbeziehen. Wie immer: LiV entscheiden (in Absprache mit den AUS) über für sie angemessene Lösungen.

09.03.2021 Vorabsprachen vor den Ersatzleistungen (Neuregelung in Absprache mit dem Personalrat)

Immer wieder berichten LiV, dass es in der Durchführung der Ersatzleistungen zu sehr großen Abweichungen von den durch die Seminarleitung in Absprache mit den Gremien festgelegten Regeln kommt. Aus diesem Grund weise ich hiermit auf die folgenden Neuregelung hin:
 
1. Die Regelungen zur Durchführung der Ersatzleistungen sind einzuhalten.
 
2. Sollten LiV oder in Koppelungen Ausbilder*innen Abweichungen auffallen, sind alle in der Pflicht, sich gegenseitig umgehend auf die Abweichung hinzuweisen und damit Sorge zu tragen, dass die Regelungen einheitlich eingehalten werden. 
 
3. Die häufigsten Abweichungen betreffen die folgenden Punkte, d.h. gelegentlich nicht eingehalten werden:

3.1 die LiV entscheidet über Variante a oder Variante b.
Auf begründeten Wunsch der LiV kann der/die AUS der Variante c zustimmen (Gründe können sein: 
  LiV: "Variante c, weil das Lernen der SuS nicht sichtbar gemacht werden kann, da an meiner Schule die Mitarbeit von der Lerngruppe in großen Teilen verweigert wird" 
  LiV: "Variante c, weil die curricular geforderte Lernaktivität im Distanzunterricht nicht durchführbar ist: Mannschaftssport, Hörverstehen, Filmanalyse ..."
  LiV: "die technischen Schwierigkeiten meiner SuS oder der Schule sind so groß, dass die Bewältigung der technischen Durchführung das Lernen verhindert"
  LiV: "Meine Schüler*innen können auf die Arbeitsmaterialien nicht zugreifen, weil sie nicht mit Laptops ausgestattet sind, sondern nur mit Handys arbeiten müssen" usw.,
3.2 die Dauer der Ersatzleistung ist ca. 60 Minuten,
3.3 die Anforderungen im Umfang der von LiV einzureichenden Unterlagen beschränken sich auf den Teilentwurf + nur Tafelbild + nur drei (!) Lernprodukte, max. Mitschriften von kurzen Phasen (keine Extra-Transkripte der ganzen Stunde oder ausführliche Gedächtnisprotokolle o.ä.), das Erstellen der Dokumentation der Lernprodukte muss in einer 10-30 minütigen Arbeitsphase nach der Stunde leistbar sein,
3.4 die AUS berücksichtigen die Problematik der in Distanzformaten geringere Schüler*innenbeteiligung, die je nach Lerngruppe teilweise bis hin zur Verweigerung tendieren kann.

4. Die mir zugetragenen  Erfahrungsberichte zeigen, dass die Ersatzleistungen immer dann gut ablaufen, wenn Anforderungen und Ablauf vorab zwischen LiV und AUS besprochen werden. Vor jeder Ersatzleistung ist deshalb rechtzeitig ein vorbereitendes Gespräch zwischen LiV und AUS zu führen. Das Gespräch kann mündlich oder als Schreibgespräch z.B. per Mail erfolgen. Zur Orientierung für diese Gespräche vor der Ersatzleistung liegt ein Checklisten-Papier vor, mit dem der regelkonforme Ablauf vorbesprochen wird. Sie finden das Papier eine Ebene weiter oben unter "Aktuelles".
 

23.02.2021 Wieso werden in den Ersatzleistung-UB reale und simulierte Lernprodukte erörtert?

Das HLBGDV lässt in § 44 "Module und Modulbewertung" offen, wie genau die Ersatzleistungen zu gestalten sind. Hier heißt es: "(11) Soweit es wegen des eingeschränkten Unterrichtsbetriebs infolge der Corona-Virus-Pandemie nicht möglich ist, Unterrichtsbesuche durchzuführen, legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zur Feststellung der Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit in der Regel einen schriftlichen Unterrichtsentwurf vor, der in einem Gespräch mit der oder dem Modulzuständigen erörtert wird." Um zu vermeiden, dass LiV nur auf Fragen wie "Warum haben Sie das so geplant..?" oder "Welche Alternativen sehen Sie?" antworten dürfen, haben wir uns darauf verständigt, entweder im Format c) Lernprodukte zu simulieren oder im Format b) reale Lernprodukte in die Erörterung der schriftlichen Planung einzubeziehen (vgl. hierzu die Hinweise vom 07.01.2021). Auf diese Weise können LiV so unterrichtsnah wie möglich ausgebildet werden. Die zur Dokumentation von Lernprodukten notwendige Durchführung der Stunde vor der Ersatzleistung ist in der HLBGDV nicht explizit ausgeschlossen.  Die Formulierung "in der Regel" gesteht den Studienseminare Gestaltungsspielraum zu.

23.02.2021, 15:45 Uhr: Müssen LiV ihre AUS für einen UB in den Unterricht zuschalten?

Nein. LiV müssen ihre AUS nicht zuschalten.
Begründung: Die Verfügung der LA vom 15.02.2021 ermöglicht es uns vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Rechtsbestimmungen, eine schriftlichen Zustimmung der LiV zur Zuschaltung von AUS in ihren Unterricht nicht einzuholen. Wir haben uns seminarintern allerdings bereits am 08.01. und am 16.02.2021 darauf verständigt, dass LiV zwischen den Formaten a) und b) wählen. Eine Verpflichtung der LiV zu einem UB nach Version a) wird an unserem Seminar nicht aus der Verfügung abgeleitet.

23.02.2021 / 19.02.2021, 10:00 Uhr: Wechsel zwischen Sek1- und Sek2-UB bzw. Ersatzleistungen
Im Sinne einer guten Professionalisierung der LiV für den Unterricht in Sek 1 und Sek 2 ist es weiterhin notwendig, das UB bzw. Ersatzleistungen sowohl in der Sek 1 als auch in der Sek 2 stattfinden. Wenn ein UB in Präsenz z.B. in der Sek 2 stattgefunden hat, kann eine Ersatzleitung (in der Regel im Format a oder b) in der Oberstufe Mittelstufe !!! und umgekehrt (= wenn Präsenz in der Sek 1 dann kann eine Ersatzleistung in der Oberstufe ..., ich bitte den Fehler zu entschuldigen, der hiermit am 23.02. korrigiert worden ist) durchgeführt werden.

16.02.2021, 16:15 Uhr: Zuschaltung von Ausbilder*innen in den Distanzunterricht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass es der Lehrkräfteakademie gelungen ist, den Hessischen Datenschutzbeauftragen von der Sichtweise zu überzeugen, dass die Zuschaltung von AUS in UB in den Distanzunterricht ohne schriftliche Einverständniserklärung aller Eltern möglich ist. Es gilt nun wieder wie schon bis zum 28.01.2021, dass es ausreicht, die Eltern und volljährigen Schüler*innen über die Zuschaltung zu informieren. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Eltern eine "grundsätzliche Einwilligung ... in Bezug auf Distanzunterricht" ausgesprochen haben, die in der Regel von unseren Ausbildungsschulen eingefordert worden ist. (vgl. hierzu die Verfügung vom 15.02.2021 eine Ebene weiter oben)
Wie bisher entscheiden die LiV darüber, ob sie für den Fall, dass Präsenzunterricht nicht möglich ist, das Ersatzleistungsformat a) oder b) wählen. 

15.02.2021, 15:30 Uhr: Welche Form von "Lernprodukten" wird erwartet?
Für Version b) der Ersatzleitung sind sogenannte "Lernprodukte" in die Reflexion einzubeziehen.
Hinweis der Seminarleitung:
Die Lernprodukte sollen rechtzeitig vor der Ersatzleistung vorliegen, damit Ausbilder*innen sie ansehen können (sie sind mit dem Entwurf oder zeitnah nach Unterrichtsende an die AUS zu versenden).
Die Dokumentation von Lernprodukten kann unterschiedliche Formen haben. Möglich sind Mitschriften (erstellt durch Mentor*in oder durch die LiV selbst) von SuS-Aussagen in Unterrichtsgesprächen, "digitale Plakate" von Arbeitsgruppen, digital ausgefüllte Arbeitsblätter, geteilte Notizen auf BigBlueButton, Schreibgespräche aus Gruppenarbeitsphasen, digitale Tafelbilder mit Aussagen von SuS oder Zusammenfassungen von Gruppendiskussionen und Auswertungsgesprächen usw. Auch gemachte Hausaufgaben oder ein "Feedback zu  Lernprodukten zB. über eine Lernplattform" sind möglich, aber nicht verpflichtend. 
--> Wir AUS beraten die LiV individuell auf der Suche nach geeigneten "Dokumentationsformaten". Die LiV entscheiden über die Formen der Dokumentation, die ihnen gut durchführbar erscheinen.

09.02.2021, 12:00 Uhr: Form der Prüfungen
Sollte am Prüfungstag kein Präsenzunterricht möglich sein, finden die Prüfungen in der Form statt, die in der "Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 17. April 2020" vorgesehen ist. Hier heißt es:

"§ 50 wird wie folgt geändert: ... (13) Soweit es wegen des eingeschränkten Unterrichtsbetriebs infolge der Corona-Virus-Pandemie nicht möglich ist, Lehrproben mit Lerngruppen durchzuführen, werden die Prüfungslehrproben nach § 47 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes auf die Anfertigung von Unterrichtsentwürfen und deren Erörterung mit dem Prüfungsausschuss beschränkt. Die unterrichtspraktische Prüfung wird abweichend von Abs. 1 bis 11 wie folgt durchgeführt: 1. die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat legt zwei Unterrichtsentwürfe vor, für die Abs. 10 Satz 2 bis 4 entsprechend gilt; 2. die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat erörtert mit dem Prüfungsausschuss mündlich die Unterrichtsentwürfe; die Erörterung dauert in der Regel 60 Minuten."

--> Das bedeutet,
1. über die Anfertigung von Entwürfen hinaus legen LiV am Prüfungstag keine Lernprodukten aus dem Unterricht vor, 
2. die Erörterung der Planung erfolgt wie bereits in den Erörterungsprüfungen im Frühjahr 2020 auf der Basis von simulierten Lernprodukten, die die AUS anfertigen und den LiV vorlegen.

Einen bewährten Ablaufplan für den nach Corona-Bedingungen ablaufenden Prüfungstag finden Sie unter: https://sts-gym-badvilbel.bildung.hessen.de/modul/tagespruefungsplan_vorlage_corona_version_20200427.docx

09.02.2021, 11:00 Uhr: Hinweise zur Präsentation "Hinweise zu den Corona-Regelungen" Piesch/Schröder vom 08.02.2021
Die PDF-Präsentation ist ein offizielles Papier, das zunächst für die Ausbilder*innen als Argumentationshilfe gedacht war. Die Präsentation enthält keinen neuen Regelungen. Es kann in der Dateiablage eine Ebene höher eingesehen werden.

09.02.2021, 10:45 Uhr: Wer entscheidet über Ausnahmeregelungen?
Sollten LiV anstelle des Formats b) das Format c) im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wählen wollen,
sind die Modulverantwortlichen rechtzeitig anzusprechen, die über die Ausnahmen entscheiden.

09.02.2021, 09:15 Uhr: Regelung zu UB nach der Ministerentscheidung über die Verlängerung der Aussetzung des Präsenzunterrichts
Der Hessische Kultusminister hat entschieden, den Wechselunterricht für die Klassen 1-6 frühesten ab dem 22.Februar beginnen zu lassen.
Das bedeutet für die ausstehenden Unterrichtsbesuche:
   1. eine Verschiebung der UB in die Zeit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist nicht mehr
       möglich, da dies zu einer hohen Verdichtung der Arbeitsbelastung führen würde,
   2. UB können ab sofort terminiert und durchgeführt werden.
   3. Zu den Formaten der UB gelten weiterhin die unten nachlesbaren Regelungen.(= c) nur in
       begründeten Ausnahmefällen, in denen eine Reflexion von Lernprodukten nicht möglich oder
       sinnvoll ist, nach Absprache mit den Modulverantwortlichen)
   4. Vollentwürfe sind weiterhin nur einmal pro Fach (= in der Regel für den 4. UB) anzufertigen.

--> Das Ministerschreiben finden Sie eine Ebene höher in der Corona-Dateiablage.

28.01.2021, 18:00 Uhr: Die Lehrkräfteakademie verfügt zur Regelung von Ausbildung/Prüfung im 2. H.:
1. Kurzfassung,              Neu ist:
1.1 Eine Zuschaltung von Ausbilder*innen in den digitalen Distanzunterricht wird ab dem 01.02.2021 nur mit separater Einwilligung der Erziehungsberechtigen / Schüler*innen > 18 für den UB erlaubt sein.
= damit wird im 2. Hj. eine hohe Hürde zur Durchführung der Ersatzleistung Version a) Zuschaltung in den Distanzunterricht entstehen.
==> Die Seminarleitung empfiehlt allen Ausbilder*innen dringend, LiV ab dem 01.02.2021 nicht mehr aufzufordern, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, da der Aufwand hierfür unangemessen hoch sein wird! In der Regel sollte ab dem 01.02.2021 bei Bedarf Version b) (= Ersatzleistung auf der Basis von Lernprodukten aus dem Distanzunterricht, s.u. 07.01.2021) gewählt werden.
                                       Weiterhin gilt:
1.2 Eine Zuschaltung von AUS aus der Risikogruppe (mit Attest von Präsenz befreit) in den Präsenzunterricht der LiV per Streaming ist bereits dann erlaubt, wenn die Eltern informiert sind. 
1.3 Bei UB und Prüfungen, die nicht im Präsenzunterricht durchgeführt werden können, ist eine Verschiebung zu prüfen. Wenn nicht verschoben werden kann, ist eine Ersatzleistung bzw. eine Prüfung voll oder teilweise im Corona-Format möglich.

====> Die Seminarleitung bittet alle LiV, UB erst für den Zeitraum ab 15. Februar zu terminieren, weil die begründete Hoffnung besteht, dass zu diesem Zeitpunkt der Unterricht als Präsenzunterricht im Wechselmodell stattfinden kann. Sollte ab dem 15. Februar nur Distanzunterricht möglich sein, ist eine Verschiebung aufgrund der zu hohen Termindichte nicht möglich und Ersatzleistungen können Präsenz-UB ersetzen. Bei den Prüfungen werden wir wie folgt verfahren: Eine Verschiebung wird in den seltendsten Fällen möglich sein. Es ist damit zu rechnen, dass im Fall eines Ausfalls von Präsenzunterricht in den meisten Fällen der Prüfungstermin eingehalten werden wird.

2. Langfassung siehe PDF "Neu: ..." Hier finden Sie alle Details. Neue Regelungen gibt es nicht. Die alten Regelungen bleiben bestehen.

 

08.01.2021, 13:40 Uhr: -> 1. Wer entscheidet, ob eine Ersatzleistung stattfindet? 2. Wie wird die Ersatzleistung bei der Modulbewertung gewichtet? (Klärung auf Bitte des Personalrats)
zu 1): Wer entscheidet? In der Regel finden alle 2. UB als Ersatzleistung statt. Ausnahmen bedürfen einer Begründung und Genehmigung durch die Seminarleitung.
zu 2): Gewichtung? Wie bisher kann der Anteil von UB1 und UB2 bei der Modulbewertung unterschiedlich gewichtet werden. Es besteht keine Verpflichtung zu einer 50%:50% Gewichtung. Bei der Gewichtung können die besonderen Herausforderungen in den Corona-Situationen berücksichtigt werden.

08.01.2021, 10:30 Uhr: -> Wer entscheidet über die Form der Ersatzleistung?
Ob a), b) oder c) entscheidet die LiV.

Da LiV am besten einschätzen können, ob ein begründeter Ausnahmefall vorliegt, d.h. ob Distanzunterricht möglich ist oder, z.B. wegen hoher technischer oder pädagogischer Hürden nicht möglich ist, können die LiV auch c) wählen!

07.01.2021, 14:25 Uhr:
 -> Wie können Ersatzleistungen gestaltet werden?

In Absprache zwischen LiV und AUS sollten Formen gefunden werden, die so eng wie möglich an dem weiterhin zu haltenden Unterricht orientiert sind. D.h. denkbar sind:

a) die synchrone Teilnahme von Ausbilder*innen an der Durchführung eines online Distanzunterrichts auf der Basis einer schriftlichen Unterrichtsplanung, dazu: Selbstreflexion der LiV + anschließende Beratung,

b) die Erörterung 1. der schriftlichen Planung, 2. eines Berichts über die Durchführung und die Dokumentation von Feedback zu  Lernprodukten zB. über eine Lernplattform, Videokonferenz usw. und 3. der Selbstfeflexion der LiV + anschließender Beratung, von online-Distanzunterricht,

c) wenn kein online gestützter Distanzunterricht möglich ist, d.h. in begründeten Ausnahmefällen, die bewährten Simulationserörterungen aus dem Frühjahr.
​​​​​​​
Die Formen der UB bzw. Ersatzleistungen sollten sich aus der Art des Unterrichts ergeben, den die LiV gerade erteilen.
Die Ausbilder*innen beraten im Vorfeld.
Die besonderen Herausforderungen dieser UB sind uns Ausbilder*innen bewusst und werden angemessen bei der Bewertung berücksichtigt.
Die UB Nachbesprechungen sollen digital und nicht an den Schulen oder im Studienseminar stattfinden.


07.01.2021, 14:25 Uhr:
-> Die Empfehlung der Lehrkräfteakademie, Mail H.Steiner von 14:12 Uhr, lautet:

"Von Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie wird zur Sicherstellung einer qualitätsorientierten Ausbildung empfohlen, den zweiten noch ausstehenden UB, wenn er nicht in Lerngruppen durchgeführt werden kann, als Ersatzleistung zu absolvieren."
d.h. dass auch die Seminarleitung empfehlen muss, die ausstehenden UB als Ersatzleistung durchzuführen.
Welchen Rechtsstatus hat eine Empfehlung? In der Regel, wenn möglich, soll der Empfehlung gefolgt werden.
Ich bitte höflichst, die zwischen 12:30 Uhr und 14:22 Uhr entstandende Verwirrung zu entschuldigen.

07.01.2021, 12:30 Uhr: 
-> 1. Seminarveranstaltungen digital oder in Präsenz?
-> 2. UB im Zeitraum der aufgehobenen Präsenzpflicht im Januar 2021 (ab 14:25 Uhr teilweise außer Kraft)

zu 1) Die Seminarleitung empfiehlt wegen der Infektionslage dringend, im Januar auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten und wenn möglich auf digitale Seminarunterrichtsformen auszuweichen. 

zu 2) Die am 14.12.2020 hier am StS BV formulierten Richtlinie (s.u.) gingen noch davon aus, dass es nur in Ausnahmefällen (z.B. eine Klasse ist in Quarantäne) an UB-Terminen keinen Präsenzunterricht und stattdessen Ersatzleistungen geben wird. Tatsache ist nun leider, dass bis zum Ende des Halbjahres bis auf wenige Ausnahmen (Unterricht in Abschlussklassen) kein regulärer Präsenzunterricht mehr wird stattfinden können. Zur Zeit warten wir noch auf rechtsverbindliche Informationen aus der Lehrkräfteakademie, die bis spätestens Freitag Nachmittag gegen 17 Uhr angekündigt sind. Bis dahin bitten wir um Geduld. Es erscheint uns als sehr unwahrschlich, dass die Lehrkräfteakademie  verfügen wird, dass alle 2. UB im Rahmen einer Ersatzleistung oder durch Hospitation im Distanzunterricht durchzuführen sind. Gehen sie deshalb bitte - sollte die LA bis Freitag Nachmittag nicht anders entscheiden -  davon aus:  

a) weiterhin ist die Bewertung eines Moduls auf der Basis von einem UB möglich,
b) d.h.: die Pflicht zu einer Ersatzleistung oder zu einem UB im Distanzunterricht besteht nicht und die für nächste Woche vereinbarten UB können ausfallen,
c) UB im Präsenzunterricht z.B. in Abschlussklassen an Gesamtschulen finden wie geplant statt,
d) auf Wunsch der LiV kann in Einzelfällen der Arbeitszusammenhang "LiV plant, hält und reflektiert Unterricht und erhält dazu von ihrem AUS ein Feedback (gewöhnlich im Rahmen eines UB)" auch im Januar aufrecht erhalten werden. Dabei muss jedoch vorab geklärt werden, ob diese Ausbildungsarbeit rein beratend oder bewertet sein wird. Entscheidet sich die LiV dafür, ein bewertetes Arbeitsgespräch über "Planung (ggf. digitale Durchführung) und Reflexion" mit dem/der Modulverantwortlichen führen zu wollen (z.B. um die Modulbewertung verbessern zu wollen) geht die Bewertung im Rahmen der "sonstigen Leistungen"(siehe HLBG) in die Modulbewertung ein. Damit kann es in der Regel zu einer Anhebung (ggf. aber auch zu einer Absenkung) der Modulbewertung in der Höhe von 1 Punkt kommen, da der Schwerpunkt der Modulbwertung auf der "beschauten" Unterrichtspraxis liegen muss. Ausnahme: Ein UB, der auf Wunsch der LiV im Distanzunterricht stattfindet, zu dem der/die AUS zugeschaltet werden, kann als gleichwertig mit einem Präsenz-UB als sogenannte "beschaute" Unterrichtspraxis gewertet werden. Mit der Pflicht, die Bewertung vorab zu vereinbaren, soll verhindert werden, dass bei erkennbaren Mängeln die LiV nach der "Ersatzleistung" entscheidet, ob sie bewertet werden soll.

14.12.2020, 12:00 Uhr (bitte beachten Sie: Es gelten die UB-Regelungen ab dem Datum 7.1.2021): -> UB im Zeitraum der aufgehobenen Präsenzpflicht? In den Schulen gilt nach unseren Informationen: 

  • Präsenzunterricht wird bis zum 18. Dezember weiter angeboten. Schüler dürfen aber selbst entscheiden, ob sie am Präsenz- oder Distanzunterricht teilnehmen wollen. Die Entscheidung gilt für alle drei Tage
  • Die Schule beginnt voraussichtlich am 11. Januar. Aufgrund des Infektionsgeschehens kann es aber zu "organisatorischen Anpassungen" kommen. Stichtag dafür: die nächste Ministerpräsidenten-Konferenz am 5. Januar

Die für den Zeitraum Mi., 16.12. bis Fr. 18.12. terminierten UB werden wegen der Aufhebung der Präsenzpflicht an den Schulen nicht mehr wie vereinbart an den vorgesehenen Terminen durchgeführt werden können, denn es ist damit zu rechnen, dass die meisten Schüler*innen bzw. ihre Eltern entscheiden, dass sie zu Hause bleiben. Bitte folgen Sie bei der Neuterminierung der ausstehenden und nun ausfallenden UB in der Reihenfolge:
1. Der UB-Termin kann auf den Januar verschoben werden. --> Sie führen den UB als Präsenz-UB im Januar durch. Im Präsenz-UB ist am besten möglich, Lernergebnisse gemeinsam zu analysieren und in der Nachbesprechung fundiert zu beraten. Die Modulbewertung erfolgt schwerpunktmäßig auf der Basis zweier Präsenz-UB.
2. Der UB-Termin ist nicht mehr im Januar zu terminieren, die Stunde kann aber gehalten werden. --> In diesem Fall hält die LiV die Stunde und dokumentiert das Tafelbild sowie drei exemplarische Lernergebnisse. Im Rahmen einer Ersatzleistung werden einige Situationen der Unterrichtsplanung simuliert und die von der LiV vorgelegten Lernergebnisse aus der Unterrichtspraxis analysiert. Die Bewertung der Modulleistung bezieht die Planung und Reflexion der dokumentierten und simulierten Unterrichtspraxis im Rahmen der Ersatzleistung mit ein.
3. Der UB-Termin ist nicht mehr im Januar zu terminieren und die Stunde kann auch nicht  mehr gehalten werden. --> Im Rahmen einer Ersatzleistung werden einige Situationen der Unterrichtsplanung simuliert. Die Bewertung der Modulleistung bezieht die Planung und Reflexion der simulierten Unterrichtspraxis im Rahmen der Ersatzleistung mit ein.
4. Der UB-Termin ist nicht mehr im Januar zu terminieren und die AUS kann vor dem 31. Januar keinen Erörterungstermin mehr anbieten. --> Der/die Ausbilder/in und nicht die LiV entscheidet darüber, ob die Ersatzleistung wg. nicht lösbarer Terminschwierigkeiten entfallen muss. Die Bewertung der Modulleistung erfolgt schwerpunktmäßig auf der Basis der Leistungen im UB Nr. 1.

16.11.2020, 10:00 Uhr: -> Mund-Nasen-Bedeckung auch in unseren Büros! "Die pandemische Entwicklung, die wir alle mit Sorge verfolgen, lässt es nunmehr nötig erscheinen, dass wir zum Schutz der anderen und zu unserem eigenen Schutz das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung ausweiten. Daher empfehlen wir dringend das Tragen der MNB fortan auch in allen Präsenzbesprechungen sowie beim Betreten eines anderen Büros. Nicht getragen werden muss die MNB im eigenen Büro, sofern Sie sich dort alleine aufhalten. Wir hoffen, dass wir durch diese Maßnahmen einen Beitrag zu Ihrem Schutz leisten können und sicherzustellen, dass Ihnen die Arbeit vor Ort auch weiterhin ermöglicht wird. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen   Andreas Lenz      Präsident der Hessischen Lehrkräfteakademie"

06.11.2020, 12:30 Uhr. 08.09.2020, 16:30 Uhr: --> zu Hospitationen in UB gilt seit dem 08.09.2020: zur Einschränkung der Sozialkontakte sind Hospitationen auf das nur unbedingt notwendige Maß (LiV, Mentor/in, Lerngruppe, AUS 1, AUS 2) bitte ich Sie, auf Hospitationen in UB - insbesondere, wenn Sie schulfremd sind - zu verzichten. Ergänzung: die Hospitation von LiV an der eigenen (!) Schule in UB im Fachunterricht des eigenen Faches  (!) ausbildungsdidaktisch sinnvoll sein. Bitte hospitieren Sie mit Augenmaß, um die Sozialkontakte auf das absolut Notwendige zu beschränken. Ihre Ausbilder*innen werden andere Formen finden, um Ihnen Einblick in UB zu geben, z.B. durch die Besprechung von Stundenverlaufsplänen in Fachseminarsitzungen.

06.11.2020, 12:00 UhrSeminarveranstaltungen während der Corona-Pandemie in Präsenz oder digital?: Alle Ausbilder*innen können in Absprache mit den Referendar*innen entscheiden, ob die Veranstaltungen teilweise in digitaler Form oder im Präsenzunterricht stattfinden sollen. Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes, d.h. für die ersten Veranstaltungen scheint es uns ratsam, verstärkt Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Einer Genehmigung der Seminarleitung für eine Digitalisierung von Veranstaltungen ist nicht notwendig. Sollten bestimmte Seminarinhalte in Präsenz besser vermittelbar sein, dann kann Präsenzseminarunterricht sinnvoll sein. Die Entscheidung hierüber ist den Ausbilder*innen vorbehalten.

02.11.2020, 15:30 Uhr: Wer hat die Verantwortlichkeit für die digitale Begleitung von LiV, die in Quarantäne sind? 
Die Ausbilder*innen stellen rechtzeitig für die in Quarantäne befindliche LiV die für die Mitarbeit in der Seminarveranstaltung notwendigen Materialien digital zur Verfügung. Sie ermöglichen in Kooperation mit den Mit-LiV eine Zuschaltung.

27.10.2020, 18:00 Uhr: Hygieneregeln --> Bitte beachten Sie bei allen Ausbildungsveranstaltungen:
- in Fluren und in den Seminarräumen sind durchgehend Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen
- da nicht zu vermeiden ist, dass Sie Ihre Masken mehrfach und häufig mit den Händen berühren, sind die in allen Räumen vorhandenen Handdesinfektionsmittel regelmäßig, d.h. mehrfach pro Seminarsitzungen zu nutzen
- Seminarräume sind alle 20 Minuten stoßzulüften
- in den Räumen ist ein Abstand von 1,5m einzuhalten
- in den Fluren sind die Wegpfeile auf dem Boden zu beachten

26.10.2020, 15:00 Uhr: Examensprüfungen und Corona, Ergänzung 2
Leider können auch keine Mentor*innen als Gäste zugelassen werden.

26.10.2020, 13:00 Uhr: Examensprüfungen und Corona, Ergänzung 1
Staatsprüfungen sind unbenommen der Raumgröße durchgehend in allen Teilen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durchzuführen: "Unterrichtsnachbesprechungen sowie der Prüfungstag [sind] mit einer MNB durchzuführen"(Verfügung LA vom 19.10.2020, Mail Honka).

23.10.2020, 10:00 Uhr: Examensprüfungen und Corona
1. Wegen der steigenden Infektionzahlen können keine LiV als Gäste zugelassen werden.
2. Es gibt Ablaufpläne für besondere Herausforderungen im Rahmen Corona-Pandemie, die den Prüfungsvorsitzenden vorliegt. Ihre Prüfungen werden alle auf jeden Fall stattfinden.
3. Es ist keine Verpflegung vorzubereiten. Die Teilnehmerinnen der Kommission verpflegen sich selbst.

02.10.2020, 11:00 Uhr:
Verlängerung freiwillige Corona-Tests

Sie finden die Adressen der Praxen, die zunächst bis zum 15.11. weiterhin kostenlose Tests anbieten, "wie gewohnt unter www.arztsuchehessen.de – Genehmigung „Testungen von Lehrkräften auf SARS-CoV-2“. Sofern Sie im Ausnahmefall Kontakt zu einem Testzentrum aufnehmen müssen, nutzen Sie bitte die von der Kassenärztlichen Vereinigung eingerichtete Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Nach wie vor gilt: Das freiwillige Testangebot greift, wenn bei Ihnen keine konkreten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vorliegen und Sie nicht als Reiserückkehrerin oder -rückkehrer in einem Risikogebiet (gemäß den Vorgaben des RKI) Ihren Urlaub verbracht haben. Sollten Sie bereits Symptome einer SARS-CoV-2-Erkrankung aufweisen oder unmittelbaren Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten gehabt haben, wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. In einem solchen Fall bedarf es neben der Testung ggf. auch einer zusätzlichen ärztlichen Beratung." (Mail LA vom 2.10.)

01.10.2020, 16:00 Uhr/ 02.10.2020, 09:00 Uhr: Gäste, Verpflegung und Räume in den Staatsprüfungen --> Angesichts der zur Zeit steigenden Infektionslage gilt für die Prüfungen im Herbst:
   1. Zusätzlich über die Lehrkraft des Vertrauens nehmen keine weiteren Gäste an den Prüfungen teil.
       Sollte sich die Infektions- und Gefährdungslage im Verlauf der nächsten
       Wochen ändern auch keine LiV aus dem HS2. 
   2. Es werden keine offenen Speisen zur "Verpflegung" der Kommission angeboten. 
   3. Bitte achten Sie bei der Organisation der Räume darauf, dass die Prüfungskommission in ausreichend
       großen und gut zu lüftenden Räumen in ausreichendem Abstand zueinander tagen kann.

29.09.2020, 10:30 Uhr: Frage: Ausbilder*in schaltet sich in den Unterricht zu. Braucht es eine Einwilligung der Eltern oder nur eine Information an die Eltern? (Information der Lehrkräfteakademie auf der Dienstbesprechung am 29.09.2020)
   a) für das Einschalten in den Distanzunterricht (d.h. Schüler*innen sind zu Hause vor ihren Bildschirmen) braucht es eine Einwilligung, weil die Privatsphäre der SuS berührt wird
   b) für das Einschalten in den schulischen Unterricht in der Schule müssen die LiV die Eltern nur in Kenntnis setzen. Es müssen keine Einverständniserklärungen eingesammelt werden.

-> Diktieren Sie den Schülerinnen und Schülern eine Information ins Hausaufgabenheft, z.B.: "Am kommenden Mittwoch wird eine Lehrkraft der Lehrkräfteakademie für 45 Minuten den Unterricht über eine Audio- oder Videozuschaltung mitverfolgen. Eine Aufnahme erfolgt nicht. MfG Name der LiV".

21.09.2020, 16 Uhr: Prüfungsverschiebung wegen Quarantäne?
1. Was ist wenn Szenarien für UB und Prüfungen finden Sie in einem Dokument unter "Aktuelles".
2. Nach Rücksprache mit dem Personalrat: Verschiebungen von Prüfungen werden von uns nur dann in Erwägung gezogen, wenn mit einer Verschiebung nicht die Neuplanung der Lehrproben notwendig werden wird.

10.09.2020, 18:40 Uhr: Zum Schutz unserer Ausbildungsschulen tragen Ausbilder*innen in UB in den Klassenräumen während des Unterrichts (nicht zwingend während der Nachbesprechung) Mund-Nasenschutz-Masken.

10.09.2020, 16:50 Uhr (nach Erörterung mit dem Seminarrat): --> Verfahren der Durchführung von UB (inklusive der ergänzenden weiteren Regelungen durch die Lehrkräfteakademie vom 08.09.2020):

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität ist die Durchführung von zwei UB in Präsenz pro Modul mit dem/r ausbildenden Fachleiter/in wenn möglich sicherzustellen! Es gilt der Grundsatz: Die Bewertung der Unterrichtspraxis muss pro Modul mindestens 1x durch eine/n im UB in Präsenz anwesende/n Ausbilderin nach Rücksprache mit dem/r Modulverantwortlichen erfolgen. Die Rückmeldung der Bewertung kann sich durch dieses Vorgehen verzögern. 

Um dies zu ermöglichen ist in besonderen Corona-Situationen (allgemeine Präsenz- oder befristete Quarantänebefreiung von Ausbilder/in) in Absprache zwischen LiV und Ausbilder/in (ggf. Seminarleitung) jeweils individuell im Einzelfall und flexibel zu prüfen:

  1. Ist im Quarantänefall ein Verschieben des UB möglich?
  2. Kann ein/e Ausbilder/in als Vertreter/in in den UB gehen?

Dies prüfen die betroffenen Ausbilder/innen mit den anderen Ausbilder/innen und mit der Seminarleitung, wird aber wegen der großen Anzahl an betroffenen UB wegen der vorhandenen Personalressourcen nur punktuell möglich sein.

  1. Ist ein Live-Streaming (Bild und/oder Ton) möglich?

Klären Sie an Ihrer Schule und mit Hilfe der/s Ausbilder/in, welche andere LiV oder Person an der eigenen Schule die technische Unterstützung übernehmen kann, um Sie zu entlasten. Wir erwarten keine hohe Aufnahmequalität. Minimallösung ist eine Telefonverbindung als Tonstream. Bei Störungen entstehen den LiV keine Nachteile. Nahezu alle Schulen holen zur Zeit Elterneinwilligungen zu Streaminglösungen ein!

Fazit: Es gibt immer (mindestens) einen UB mit Ausbilder/in in Präsenz pro Modul (in Vertretung oder in Koppelung).
Der andere UB wird gestreamt und bewertet. 

 

In Sonderfällen kann nach Rücksprache mit der und Genehmigung durch die Seminarleitung auf der Basis von digitalen Ton- bzw. Bildaufnahmen ein UB durchgeführt werden.  Dieser UB fließt als "sonstige Leistung" in die Modulbewertung ein.

 

                                                          Alle betroffenen AUS und das Leitungsteam 
                                                          (=Piesch, Sach, Rule, Dr.Gerhard, Lohse)
                                                           sind im Umgang mit allen Verfahrensregeln
                                                           intensiv geschult und können sachkundig
                                                           Auskunft über alle Details geben!
  


Zum Umgang mit Aufnahmen:
1. Bitte beachten Sie, dass alle Aufzeichnungen mit personensensiblen Daten nicht verschickt werden, sondern auf dem Endgerät verbleiben.
2. Im Umgang mit Ton- und Bildaufzeichnungen gilt zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: sie werden (so wie ein Präsenzunterricht auch) nur 1x betrachtet oder gehört und nach dem einmaligen Hören oder Ansehen umgehend gelöscht. Die Beratung findet auf der Basis des einmaligen Beschaus statt.
3. Es ist empfehlenswert, die Nachsprechung zeitnah, wenn möglich in der Ausbildungsschule, direkt im Anschluss an die einmale Beschau durchzuführen.

08.09.2020, 16:30 Uhr: --> Hospitationen in UB: zur Einschränkung der Sozialkontakte auf das nur unbedingt notwendige Maß (LiV, Mentor/in, Lerngruppe, AUS 1, AUS 2) bitte ich Sie, auf Hospitationen in UB - insbesondere, wenn Sie schulfremd sind - zu verzichten.

04.09.2020, 11:30 Uhr: --> Verfahren der Durchführung von UB (vorbehaltlich weiterer Regelungen durch die Lehrkräfteakademie) siehe die Ergänzungen oben.

31.08.2020, 15:45 Uhr:
--> in Absprache mit dem PR weist die Seminarleitung darauf hin, dass LiV unter den derzeitigen Corona-Bedingungen auf Wunsch auch die 1. UB im Fach mit den allgemeinpädagogischen Modulen koppeln können sollten.

28.08.2020, 11:00 Uhr: --> präventive Maßnahmen, die sicherstellen können, dass ein UB nicht abgesagt werden muss, sondern regulär durchgeführt werden kann. Die VV der Ausbilder*innen weist die LiV darauf hin, dass es in besonderen Fällen dazu kommen kann, dass ein/e AUS einen UB nicht in Präsenzanwesenheit besuchen kann (z.B. bei kurzfristig angeordneter Quarantäne des/r AUS oder AUS gehört zu einer Risikogruppe). Für diesen Fall ist es im Interesse der LiV, den UB dennoch durchführen zu können, anstatt ihn
a) verschieben       oder
b) mit einer/m an der Ausbildung nicht beteiligten AUS durchführen zu müssen.

Alle LiV werden deshalb hiermit gebeten:

1. mit den Schulleitungen abzuklären, dass möglichst ausreichend große Räume für UB zur Verfügung gestellt werden,

2. ihre UB soweit wie möglich gekoppelt zu organisieren. Bei Ausfall einer/s AUS kann dann AUS Nr.1 eine Dokumentation der unterrichtspraktischen Durchführung erstellen, die Grundlage der Beratung mit AUS 2 ist (eine solche Dokumentation enthält möglichst 1. Foto des Tafelbilds, 2. Mitschrift des Unterrichts, 3. Kopien von Arbeitsergebnissen einzelner SuS. 3. eine Ton- oder Ton-Bild-Aufnahmedes Unterrichts),

3. präventiv immer die technische Möglichkeiten zu schaffen, eine Ton- oder im Idealfall eine Ton-Bildaufnahme des Unterrichts erstellen zu können, falls dies nicht AUS Nr.1 leisten kann (dies geht technisch auf einem Mindesniveau mit der Diktiergerätefunktion eines Smartphones, geht auch mit der Videofunktion eines Smartphones und besser natürlich und wünschenswerterweise mit einer Videokamera) 

4. die Schulleitungen anzusprechen: a) mit der Frage, ob alle Eltern der Schule bereits von der Schulleitung um Einwilligung gebeten wurden, oder b) mit dem Hinweis im Interesse der LiV durch die Bearbeitung der Anfrage von Herrn Dr. Schröder (Mail vom 25.08. an die Schulen) - falls noch nicht geschehen - eine Einwilligung zu erteilen, dass Sie als LiV die Eltern Ihrer Schule um Einwilligung bitten dürfen.

5. die Eltern dann, wenn nötig, weil die Schule noch keine Einwillung aller Eltern eingeholt hat, in den UB-Lerngruppen binnen 2 Wochen, d.h. bis zum 15. September präventiv um die Erteilung einer Einwilligung für Ton- und Bildaufnahmen zu bitten. Das hierfür notwendige Formular steht auf der Homepage unter "Aktuelles".

6. mit den Schulleitungen zu klären, wie zu verfahren ist, wenn einzelne SuS keine Einwilligung vorlegen (soll er/sie still mitarbeiten, aus dem Kamerabild gesetzt werden oder in eine Parallelklasse gehen oder soll auf die Ton- oder Ton-Bild-Aufnahme verzichtet werden).

28.08.2020, 11:00 Uhr: --> Umgang mit den besonderen Herausforderungen in der Ausbildung unter Coronabedingungen. In der gestrigen VV haben wir Ausbilder*innen uns im Konsens auf die folgenden Punkte verständigt, die wir mit den LiV in den Seminarsitzungen besprechen werden (die an die VV herangetragenen Anliegen sind in "" gesetzt, die Vereinbarungen kursiv als Antwort auf die Anliegen:

"Wir LiV befürchten, dass wir durch die fehlende Unterrichtspraxis die vorliegenden Bewertungskriterien nicht erfüllen können. Könnten die Kriterien nicht angepasst werden?"

Wir Ausbilder*innen berücksichtigen weiterhin den Ausbildungsstand bei der Bewertung der Unterrichtsplanung, Unterrichtspraxis und Reflexion. Uns ist bewusst, dass Sie zur Zeit andere Ausbildungsbedingungen haben und verlangen nur das, was unter diesen Bedingungen erwartbar ist.

„An unserer Schule gibt es folgende Aspekte, die relevant sein könnten. Partner- und Gruppenarbeiten sind nicht grundsätzlich untersagt, sollen aber möglichst nicht stattfinden. Alle Tische sind frontal ausgerichtet.“

 Wir Ausbilder*innen denken wenn nötig um und bewerten das, was in einem Frontalunterricht möglich ist, im Teilentwurf weisen LiV auf die Bedingungen hin. In der methodischen Analyse werden nur die durchführbaren Alternativen abgewogen und die Auswahl dann begründet. In den Modulveranstaltungen besprechen LiV und AUS, welche Methoden alternativ gewählt werden können.

 „Wenn SuS aus/mit Kontakt zu Risikogruppen den Unterricht nicht besuchen können, soll auch über eine digitale Zuschaltung nachgedacht werden. Eltern können nun den Unterricht beobachten. Das macht uns Sorgen“

 Eine Regelung ist wohl zur Zeit im HKM, GPRL und in der LA in Arbeit. Ziel ist, dass diese Kinder schulische Endgeräte bekommen. Zur Zeit wird wohl nur nachgedacht. Uns ist noch keine Zuschaltung an öffentlichen Schulen gegen den Willen von LK bekannt. Eine Verpflichtung von LK ist wohl aus Datenschutzgründen, so HKM und GPRL, nicht möglich.

 „Der Beginn einer Unterrichtsstunde nach einer Pause verzögert sich nahezu immer, da die SuS nach und nach (nach Handdesinfektion) das Gebäude betreten.“

 Kürzere Unterrichtszeiten, auch wenn nur noch 30-35 Minuten übrigbleiben, sind Rahmenbedingungen, die LiV nicht ändern können. Wir AUS bedenken dies mit. Sinnvoll ist, für 35 statt 45 Minuten zu planen und dies im Teilentwurf so kenntlich zu machen. Planen Sie sinnvolle Stundenausstiege. Im Seminar besprechen LiV und AUS Möglichkeiten eines Stundenendes auch schon nach 30 Minuten. Wenn Doppelstunden zur Verfügung stehen können die 30 Min. durch 15 Min. der folgenden Stunde der Doppelstunde ergänzt werden.

 „Ich wollte Ihnen in Bezug auf besondere Herausforderungen noch mitteilen, dass für die Chemiedidaktik der unterschiedliche und derzeit vielfach völlig ungeklärte Umgang mit Schülerexperimenten eine besondere Herausforderung darstellt. Vermutlich haben Sie dies auch aus der Physik und Biologie schon zurückgemeldet bekommen. ... An meiner Schule … ist es leider nicht möglich, Biologie im Fachraum zu unterrichten, da diese für die Q-Phase geblockt sind aufgrund von Corona. Außerdem sind bei uns, so wie es schon in Ihrer Mail erwähnt wurde, maximal Partnerarbeitsformen mit dem unmittelbaren Sitznachbar zulässig. Ich würde mir wünschen, dass etwaige dadurch entstehende Komplikationen/Schwierigkeiten im UB im Hinblick darauf berücksichtigt werden.“

Ausbildungssituationen im nw Unterricht ohne Experimente sind oft auch in der Vergangenheit schon aufgetreten. Lösungen, d.h. Unterricht ohne Experimente sind möglich und im Fachseminar im Vorfeld zu besprechen: „Welche Möglichkeiten haben wir unter diesen Bedingungen? Demonstrationsexperimente, Filme über …“.

„eine weitere Herausforderung stellt in unserer Schule die Maskenpflicht im Klassenraum dar. Gesprächsphasen sind daher nur unter erschwerten Umständen realisierbar.“

Im Fachseminar besprechen AUS und LiV im Vorfeld Alternativen: „Schreibgespräche, Journalgespräche, digitale Formen des Austausches usw.“

„Leider nutzen anscheinend einige Schulen LiV als Vertretungslehrer um Corona-bedingte Ausfälle zu füllen. Hierbei wird anscheinend nicht berücksichtigt, dass LiV nur Stunden in den eigenen Klassen vertreten sollen. Hier stellt sich die Frage, ob diese Bedingung aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten und Engpässe aufgehoben ist oder ob Schulen weiterhin angehalten sind diese Bedingung zu beachten. Sollte dies der Fall sein, wäre es schön, wenn Sie die Schulleitungen der Ausbildungsschulen nochmal darauf hinweisen könnten.“

 Bitte sprechen Sie die Seminarleitung, die Schulbetreuer*innen, die BRB-Betreuer*innen an. Wir besprechen die konkreten Fälle mit den Schulen.

 „Zwei meiner Schülerinnen sind wegen covid19 Verdacht in Quarantäne (eine hatte Kontakt zu anderen und eine kam aus dem Spanienurlaub zurück). Mir hat sich die Frage gestellt, was passiert, wenn eine LiV in Quarantäne gezwungen wird und beim UB oder noch schlimmer im Examen nicht erscheinen darf. Ich wäre dankbar, wenn Sie diesen Fall in der VV diskutieren!“

 Verschiebungen (und zur Not Ersatzleitungen) sind wie immer möglich. Ähnlich wie in einem Krankheitsfall. In all diesen Fällen gelten die Hinweise des „Notfallplans“.

24.08.2020, 09:00 Uhr: --> Vorgehen bei COVID-Verdachts- oder Infekationsfällen:

Bei Verdacht auf eine COVID19-Infektion, z.B. durch Kontakt mit Infizierten Mitmenschen oder mit Menschen, die Kontakt mit Infizierten hatten, oder bei gängigen Symptomen 
1. infomieren Sie das Studienseminar,
2. die Schule,
3. begeben sich umgehend in Quarantäne und 
4. lassen sich testen.
Die Isolationspflicht endet, so die Information des Gesundheitsamts Bad Homburg, mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Sollten Sie positiv gestestet sein, gilt die Verfügung der Lehrkräfteakadmie vom 24.08.2020, gz-. Honka, in Analogie für unser Studienseminar:

1. 
Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn Sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Die Mitteilung erfolgt zu Dienstzeiten an das Sekretariat und außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende bin ich unter 0151/54783182 bzw. per Mail unter achim.schroeder@kultus.hessen.de. Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht auf der Mailbox, da ich das Diensthandy am Wochenende nicht immer bei mir habe.
2.Bitte teilen Sie uns auch die Personen mit, mit denen Sie in unserer Dienststelle näheren Kontakt hatten. Sollten Sie bereits gegenüber dem Gesundheitsamt Kontaktpersonen mitgeteilt haben, so teilen Sie auch uns bitte diese beim Gesundheitsamt benannten Personen aus der Dienststelle mit. Hierbei werden wir selbstverständlich Anonymität wahren.
3.Bitte halten Sie uns über die Vorgaben des Gesundheitsamtes, soweit Sie die Wiederaufnahme des Dienstes in der Dienststelle betreffen, auf dem Laufenden, damit wir über Ihre Rückkehr informiert sind.

Allgemein gilt:

"Allgemein möchte ich darauf hinweisen, dass wir als Hessische Lehrkräfteakademie nicht die Aufgabe des Gesundheitsamtes übernehmen und eine Einschätzung über die Gefährdung der möglichen Kontaktperson und anderer Beschäftigter abgeben. Wir sind lediglich bemüht, eventuelle Kontaktpersonen möglichst zeitnah zu informieren und vorsichtshalber freizustellen, um im Fall der Infektion der Kontaktperson andere Beschäftigte zu schützen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Rückkehr einer positiv auf Covid-19 getesteten Person aufgrund einer Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes erfolgt. Eine solche Verfügung des Gesundheitsamtes kann unter Umständen auch vor Ablauf der uns bekannten 14 Tage Quarantänezeit erfolgen, wenn die Person nicht mehr infektiös ist. Es steht außer Frage, dass die Fachleute beim Gesundheitsamt diese Verfügung nicht ohne eine eingehende Prüfung erlassen und daher unsererseits nicht in Frage gestellt werden sollte." gez. Sybille Honka, Leitung Abteilung Z

18.08.2020, 09:30 Uhr: --> veränderte Länge der Unterrichtsstunden: an einer (oder mehreren Schulen) wurde die Länge der Unterrichtsstunde auf 40 Minuten festgelegt. Wir AUS werden uns auf der VV am 27.08. über die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Bewertung von Unterrichtsbesuchen verständigen. Sicher ist, dass wir keine von den schulischen Regelungen abweichenden Stundenlängen einfordern können.

17.08.2020, 16:30 Uhr: --> Partner- und Gruppenarbeit in UB: in einigen Schulen haben die Schulleitungen Partner- und Gruppenarbeit als Sozialform ausgeschlossen und alle Lehrkräfte angewiesen, in Kinobestuhlung frontal zu unterrichten. Wir AUS werden uns auf der VV am 27.08. über die Konsequenzen dieser Entscheidung für die Bewertung von Unterrichtsbesuchen verständigen. Sicher ist, dass wir keine von den schulischen Regelungen abweichenden Sozialformen einfordern können.

14.08.2020, 15:00 Uhr: der Hygieneplan 3.0 wurde von der LA heute um folgende Punkte ergänzt: "Während Seminarveranstaltungen sollte, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Die Seminarleitung kann von dieser Regelung nach eigenem Ermessen abweichen, sofern aufgrund der Personenanzahl und der Raumgröße eine Einhaltung nicht möglich ist. In diesem Fall ist von allen im Raum anwesenden Personen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ebenso ist umso mehr auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Sollte es nicht möglich sein, aufgrund der vorhanden Räume unter den vorgenannten Regelungen alle Seminarveranstaltungen durchzuführen, können in begründeten Ausnahmefällen extern Räume angemietet werden."

Die benötigten FFP-2 Masken werden in der Klausurtagung am 17.+18.8.20 an die Seminarleitungen ausgegeben. Ausbilder*innen, die per Attest zu einer Risikogruppe gehören und FFP-2 Masken nutzen wollen, bitten wir, uns anzusprechen. Ggf. kommen wir auch auf Sie zu.

12.08.2020, 08:00 Uhr: --> kostenfreie SARS-CoV-2-Tests: nach der Information des HKM vom 31.07.2020 haben alle Landesbediensteten an hessischen Schulen in der Zeit vom 10.08.2020 bis einschließlich 01.10.2020 die Möglichkeit, freiwillige und kostenfreie SARS-CoV-2-Tests vornehmen zu lassen. https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/angebot-freiwilliger-sars-cov-2-tests

Das HKM hat heute entschieden, dass auch Ausbilderinnen und Ausbilder, die keinen eigenverantwortlichen Unterricht haben, jedoch im Rahmen von Modulprüfungen an Unterrichten teilnehmen, in das Angebot der freiwilligen Testung einbezogen werden können. Die betroffenen Personen können sich die Bestätigung von ihren Seminarleitungen ausstellen lassen.

11.08.2020, 12:00 Uhr: --> Der Hygieneplan der Lehrkräfteakadmie sieht vor:
- im Seminarbetrieb gelten weiter die bereits bekannten Abstandsregeln (d.h. unsere Seminarraumnutzung und Sitzordnungen wie vor den Sommerferien, Sitzordnungen sollten so gestaltet sein, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht, Partner- und Gruppenarbeit sind nur unter Wahrung der Abstandsregelung möglich)
- Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften durch vollständig geöffnete Fenster
- wer als LiV oder AUS mit Attest die Zugehörigkeite zu einer Risikogruppe (Befürchtung schwerer Krankheitsverlauf) nachweist, kann von der Präsenzpflicht befreit werden
- Sport- und Musikunterricht finden unter besonderen Regeln statt
- etablierte digitale Formen der Ausbildung können ohne Antrag bei Bedarf genutzt werden
- die Seminare erhalten dazu für Angehörige der Risikogruppen FFP-2-Masken. Diese werden in den nächsten Tagen an die Studienseminare verteilt
- Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Das bedeutet u.a., dass die LiV VV wieder in Form des Delegiertensystems durchgeführt werden wird.
- Meldepflicht: Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen in Studienseminaren ist umgehend dem Gesundheitsamt und der Hessischen Lehrkräfteakademie zu melden.

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte dem Hygieneplan 20200806 sowie der Anlage zum Hygieneplan unter "Aktuelles".

29.07.2020, 11:00 Uhr: --> Kompensationsangebote für das kommende HS2 und das PS: Auf der Seminarratsitzung vom 25. Juni 2020 wurde die Notwendigkeit diskutiert, dass wegen des Unterrichtsausfalls von März bis Juni 2020 für die Professionalisieurng der LiV Kompensationsangebote gemacht werden. Der Seminarrat hat diesbezüglich die folgende Empfehlung beschlossen: Zur Kompensation der fehlenden Unterrichtspraxis des HS2 im Herbst empfiehlt der Seminarrat: Wie bisher bieten in den ersten Wochen des Schuljahres alle BRB-AUS eine beratende Unterrichtshospitation an. Sehr geehrte LiV: Bitte nutzen Sie dieses Angebot!

29.07.2020, 10:05 Uhr: --> FFP2-Masken / Befreiung von Präsenzveranstaltungen: im kommenden Schuljahr wird die Personengruppe, die von Präsenzveranstaltungen befreit ist, deutlich eingeschränkt. Lediglich Ausbildungskräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit einer Vorerkrankung, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 aufgrund der besonderen individuellen Disposition die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs besteht, sind auf Antrag von Präsenzveranstaltungen befreit. Gleiches gilt für Ausbildungskräfte und LiV, die mit einer Person in einem gemeinsamen Hausstand leben, die ärztlich attestiert, von einem besonders schweren Krankheitsverlauf betroffen sein könnte. Um dieser besonders gefährdeten Gruppe die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in der Schule und im Studienseminar auf freiwilliger Basis zu ermöglichen, wird von Seiten der Lehrkräfteakademie eine begrenzte Anzahl an mehrfach verwendbaren FFP2-Masken bereitgestellt und an die Studienseminare verteilt. Für die mir bekannten Kolleg*innen habe ich am 29.07. einen Antrag auf Lieferung von FFP2 Masken gestellt.
Auf Antrag und mit Attest als Nachweis ist eine Freistellung von Präsenzveranstaltungen, -prüfungen und -unterrichtsbesuchen sowie vom -unterricht möglich für:
1. Ausbildungskräfte und LiV mit erhöhtem Risiko gem. RKI- Definition (Grunderkrankungen, Patienten/innen mit unterdrücktem Immunsystem),
2. Ausbildungskräfte und LiV mit Person mit erhöhtem Risiko gem. RKI-Definition im gemeinsamen Hausstand und
3. Schwangere/ stillende Ausbilderinnen und stillende LiV (Mail der LA vom 20.07.).

29.07.2020, 10:00 Uhr: --> Reinigung Kontaktflächen: Die Kontaktflächen der Seminar- und Flurräume des Studienseminars werden ab dem 17.08.2020 täglich einer Vollreinigung mit fettlösenden Reinigungsmitteln unterzogen (inkl. Türklinken und Lichtschalter), um einer COVID-19-Virenbelastung vorzubeugen (Mail der LA vom 28.07.).

SOMMERFERIEN

17.06.2020, 14:30 Uhr: -> Ersatzleistungen: Ablauf und Leistungserwartungen in den Ersatzleistungen sind einheitlich geregelt. Bitte klären Sie, LiV und Ausbilder*innen, zu Beginn der Durchführung einer jeden Ersatzleistung den Ablauf. Siehe hierzu

Hinweis 1 vom 09.06.2020, 12 Uhr zur Möglichkeit den zu erörternden Unterricht vorab zu halten und
Hinweis 2 vom 18.05.2020, 11 Uhr zum Verhältnis zwischen Erörterung, Reflexion und Beratung und zum Kern einer Ersatzleistung, der in der Erörterung simulierter Praxissituationen besteht.
Die in Hinweis 2 genannten "simulierten Praxissituationen" werden von den Ausbilder*innen vorab entwickelt und den LiV zur Erörterung schriftlich oder mündlich vorgestellt. Zur Ergänzung können LiV Unterrichtsergebnisse aus ihren Lerngruppen zur Erörterung vorlegen.

09.06.2020, 12:00 Uhr: -> Ersatzleistungen: Einige LiV haben die Möglichkeit, die in den Ersatzleistungen zu erörternde Unterrichtsplanung vorab in ihren Lerngruppen zu erproben. Ein solches Vorgehen ist legitim. Kern der Ausbildung an unserem Studienseminar ist die theoriegeleitete Praxisreflexion. Immer dann, wenn Unterrichtspraxis durchgeführt werden kann, fördern wir die Durchführung, damit LiV möglichst ihre unterrichtspraktische Erfahrungen reflektieren können. Die Erörterungen in der Ersatzleistung unterscheidet sich in solchen Fällen von denen ohne vorangegangene praktische Erprobung. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, in solchen Fällen mit der zu bewertenden Reflexionsleistung der LiV zu beginnen, die dann - wenn notwendig - durch die bewertete Erörterung ergänzender Praxissimulationen ergänzt werden kann. Die unbewertete Beratung schließt sich an die bewertete zehnminütige Reflexion und die ergänzende Erörterung der Praxissimulationen an.
Bitte verwehren Sie als Ausbilder*innen Ihren LiV nicht die Möglichkeit, die Planung vor der Ersatzleistung praktisch zu erproben!

09.06.2020, 12:00 Uhr: -> Bewertung der Module: Die Absprache, nach der die unterrichtspraktische Leistung den Schwerpunkt der Modulbewertung bildet, gilt weiterhin. In der Regel entspricht an unserem Studienseminar die Modulnote der Bewertung, die durch die Leistung in den UB (oder in der Ersatzleistung) feststellbar war. Da sich unterrichtspraktische Leistung auf die Fähigkeit der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht bezieht, ist zwar grundsätzlich denkbar und im Gesetz vorgesehen, auch planerische und reflexive Seminarbeiträge als "sonstige Leistungen" in die Modulbewertung einzubeziehen. Eine Änderung der Bewertung der unterrichtspraktischen Modulnote durch "sonstige Leistungen" ist jedoch die Ausnahme und erfolgt in der Regel durch eine ergänzende, vertiefte Reflexion und Planung von Unterrichtspraxis. Die Quantität der mündlichen Mitarbeit sollte wie bisher weiterhin nicht Gegenstand der Modulbewertung sein.

09.06.2020, 12:00 Uhr: -> Verhältnis von UB vor Corona-Shotdown und ggf. durchgeführten weiteren UB: Sollte nach einem regulären UB keine Ersatzleistung mehr notwendig gewesen sein und doch noch ein UB stattgefunden haben, so ist der 2. UB rein beratender Natur und zur Notenfindung nicht heranzuziehen.

08.06.2020, 11:00 Uhr: Hygieneplan für Schulen und Studienseminare ab dem 2. Juni 2020: Am Freitag, dem 5. Juni erreichten uns die folgenden Hinweise (nachlesbar unter "Aktuelles ->0602xxxx"):
- der Hygieneplan für die Schulen sieht zum 2.6.2020 vor, dass Sport- und Musiktunterricht sowie DS unter besonderen Auflagen wieder stattfindet,
- der Hygieneplan verweist insbesondere auf die Notwendigkeit von Stoßlüftung der Seminarräume und auf die Erstellung einer Wegeführung (diese wird im Laufe der Woche durch auf den Boden aufgeklebte Laufrichtungspfeile umgesetzt), die die Wahrung der Abstandsregel gewährleistet,
- Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden, es ist auf die Einhaltung des Mindesabstandes zu achten.

05.06.2020, 13:00 Uhr: Ersatzleistungserörterungen -> LiV haben die Möglichkeiten, die als Ersatzleistung zu erörternde schriftliche Unterrichtsplanung
a) auf einen   fiktiven Unterricht         o h n e     Corona-Bedingungen  ODER
b) auf ihre     reale Unterrichtspraxis   u n t e r   Corona-Bedingungen  
beziehen wollen. Jede LiV entscheidet, ob a) oder b) für die eigene Professionalisierung sinnvoller scheint. Da wir AUS zur Zeit nicht wissen können, ob der Unterricht nach den Ferien unter Corona-Bedingungen weiter gehen muss oder nicht, sollten wir den Rat, normalen Unterricht ohne Corona-Bedingung zu planen, nicht geben. Möglicherweise bleibt Corona-Unterricht bis auf weiteres und für einige LiV bis zur Staatsprüfung die Normalität. Vgl. hierzu auch 16.04.2020, 17:00 Uhr. Bitte informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen über diese Regelung. 

19.05.2020, 10:05 Uhr: Die "Verfügung zur Ausbildung, Beratung und Bewertung in der EP und den beiden Hauptsemestern" ist nach Abtimmung mit dem HPRL allen Seminarleitungen um 09:50 Uhr per Mail zugegangen. Sie finden Sie als PDF unter "Aktuelles". Sie regelt wie schon in den "Richtlinien" absehbar, dass
- Hospitationen der LiV in der EP in den Ausbildungsschulen zu ermöglichen sind (wir werden alle Ausbildungsschulen hierüber informieren)
- zur Leistungsfeststellung keine bewerteten UB mehr durchgeführt werden
- weiter untbewertete UB durchgeführt werden können (wir sollten diese auf freiwilliger Basis anbieten), 
- zur Leistungsfestellung in HS1 und HS2 der bereits erbrachte UB herangezogen wird,
- nur wenn noch kein UB in HS1 und HS2 erbracht werden konnte, eine Ersatzleistung erbracht wird, um die Modulleistung zu bewerten. Im HS1 ist (wie bisher) ein kleiner Entwurf zu erörtern, im HS2 muss (!) ein Vollentwurf geschrieben und erörtert werden.

Eine Konkretisierung hat die Regelung der päd.Facharbeit erfahren. Sie muss bis zum 01.10.2020 abgegeben werden (= verlängerter Abgabetermin um einen Monat). In der Verfügung werden vier Varianten ausgeführt. Möglich ist nun auch eine päd.Facharbeit ohne Praxisreflekton (Variante 4). Bitte lesen Sie die Verfügung aufmerksam.

19.05.2020, 10:00 Uhr: Die Hospitation von LiV der EP in Ersatzleistungen, d.h. in "Planungserörterungen der HS1/2" kann eine wichtige und für den Professionalisierungsprozess hoch lernwirksame Lerngelegenheit sein. LiV der EP lernen bei der Hospitation erstens eine Prüfungsform kennen, die sie eventuell im Herbst selbst durchführen müssen. Zweitens nehmen sie an einer Reflexion von Planung, simulierter Unterrichtspraxis und Reflexion teil und können so konkret mitverfolgen, welche Leistungsanforderungen Sie in den Hauptsemestern erfüllen sollen. Bitte ermöglichen Sie die Hospitationen der LiV der EP in Ihren HS1/2 Erörterungen und beachten Sie dabei die gültigen Hygienregeln (Abstand 1,5m, Raumfläche 4m2 pro Teilnehmer, regelmäßiges Lüften oder Dauerlüften des Raums, Händewaschen usw.).

18.05.2020, 11:00 Uhr: Frage zur Ersatzleistung Planungserörterung -> „Welches Verhältnis zwischen Erörterung, Reflexion und Beratung ist anzustreben?“. Wir halten an unseren bewährten Traditionen und Verfahren fest: 

Auch in Corona-Arbeitszusammenhängen ist eine UB-Ersatzleistung keine Prüfung, sondern ein UB und deshalb Teil der Ausbildung und Professionalisierung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Eine Professionalisierung ist ohne Reflexion nicht lernwirksam. Aus diesem Grund sollten wir die Ersatzleistung Planungserörtertung anders als die Erörterungen in den Zweiten Staatsexamine nicht als reines Prüfungsgespräch durchführen und 3 unterschiedliche Teile vorsehen:

Teil 1 = Erörterung simulierter Praxissituationen (bewertet)
Teil 2 = eigenständige Reflexion der Erörterung durch die LiV (bewertet)
Teil 3 = Beratungsgespräch (unbewertet)

Zur Orientierung, d.h. als grobe Leitlinie, schlagen wir das folgende Ablaufschema vor (andere Vorgehensweisen sind, wenn sinnvoll, ebenfalls möglich):

30 Minuten für die bewerteten Teile 1 und 2:

15-20 Minuten Erörterung der Planung (in Anlehnung an das in den Zweiten Staatsexamina bewährte Verfahren mit dem Schwerpunkt „3-4 simulierte Praxissituationen werden dargelegt, die LiV erläutert mögliche unterrichtspraktische Optionen, auf diese als Lehrkraft adaptiv zu reagieren“)
Ca. 5 Pause. LiV bereitet sich auf die Reflexion vor.
Ca. 5 Minuten bis max. 10 Minuten eigenständige Reflexion durch die LiV.
LiV nennt Beratungsschwerpunkte. Auf Wunsch der LiV kann ein Bewertungsbereich schon jetzt genannt werden.

30 Minuten für den unbewerteten Teil 3, d.h. das Beratungsgespräch:

15-25 Minuten Beratung zur Klärung der Beratungsschwerpunkt der LiV sowie weiterer relevanter Aspekte der Stundenplanung, der Erörterungsergebnisse und der Reflexionsleistung
5-10 Minuten Formulierung der Zielvereinbarung und Begründung des Bewertungsbereichs (Sehr gut, gut, befriedigend usw., keine Punktzahl).
Bei gekoppelten UB erfolgt durch die Fachleiter*innen wie bisher im Anschluss eine Reflexion der Qualität und Wirksamkeit der im Beratungsprozess gesetzten Impulse.

In der Gesamtsumme übersteigt die Zeit für Erörterung, Reflexion und Beratung nicht 60 Minuten.

 

18.05.2020, 11:00 Uhr: Frage: Wer soll zu der Ersatzleistung Planungserörterung mit eingeladen werden? Wir halten an unseren bewährten Traditionen und Verfahren fest: Da es sich um einen Ersatz für die UB handelt, sollte an dem Verfahren festgehalten werden, sowohl die Mentor*innen als auch die Schulleiter*innen einzuladen. Übrigens: Wir Ausbilder*innen sind keine schulfremden externe Personen, sondern langjährige Kooperationspartner*innen der Schulen bei der gemeinsamem Aufgabe der Lehrkräfteprofessionalisierung. LiV oder AUS müssen deshalb keine Genehmigung für das Betreten des Schulgebäudes einholen, wenn Ersatzleistungen durchgeführt werden. Beim Betreten der Schulgebäude tragen wir Masken und halten uns damit an die Hygieneregeln der Schulen.

 

18.05.2020, 11:00 Uhr:  Umfang der Entwürfe für die Ersatzleistung? Wir halten an unseren bewährten Traditionen und Verfahren fest! Wie bisher orientiert sich der Umfang der Entwüfe am Ausbildungsstand. Im HS1 nur ein Teilentwurf, im HS2 ggf. ein Vollentwurf. Der Vollentwurf kann wie bisher auch auf das PS verschoben werden.

13.05.2020, 14:00 Uhr: Stichwort: Ersatzleistung für die entfallenden bewerteten UB. Die Verordnung liegt bislang noch immer nur in Form eines Richtlinienentwurfs vor, der aber – so die Auskunft der LA – eine belastbare Grundlage für die Weiterarbeit an den Seminaren darstellt. Aus diesem Grund schon jetzt, damit wir als Studienseminar handlungsfähig bleiben, die folgenden Hinweise für den Umgang mit den bewerteten Ersatzleistungen. Sollten sich in Abstimmungsgesprächen mit dem Personalrat und durch die konkrete Verordnung noch Veränderungen ergeben, werden wie diese hier umgehend veröffentlichen.

Sie alle haben bereits UB-Termine ausgemacht, die nun nicht als bewertete UB durchgeführt werden sollen. Nun stellt sich die Frage, wann und wie die Ersatzleistung als Erörterung einer schriftlichen Unterrichtsplanung durchzuführen ist.

Wie? Die Erörterung erfolgt wie auch die Bewertung Ihrer UB auf der Basis der weiterhin gültigen Bewertungskritieren der LA von 2013 (siehe „Aktuelles“) sowie der in Ihrem Modul vorbesprochenen Kritieren. Bitte besprechen Sie bei Bedarf vorab mit Ihren Fachleiter*innen die konkreten Leistungsanforderungen für die Erörterung. In den Staatsprüfungen hat sich das Konzept der Erörterungen bewährt. Gerne geben Ihre Ausbilder*innen (und sicher auch bereits examinierte LiV aus dem PS) detailliert Auskunft über den Ablauf. Die Erörterung dauert wie auch die UB-Nachbesprechung ca. 45 Minuten (inklusive Bewertungsbegründung) und orientiert sich an dem im Tagesprüfungsplan für die Staatsprüfungen beschriebenen Verfahren, d.h. es geht im Kern um die Reflexion realistischerweise sich ergebender unterrichtspraktischer Situationen. Ihre Ausbilder*innen lesen Ihre Entwürfe, präsentieren Ihnen dann mögliche realistische unterrichtspraktische Situationen, die reflektiert werden.

Wann? Erörterungen können als Ersatzleistung am Tag des geplanten UB oder an einem anderen Termin durchgeführt werden. Bitte suchen Sie, LiV und AUS in kollegialem Miteinander gut umsetzbare Lösungen.

1. Am Tag des geplanten UB?

Wenn Sie planen, am Tag des UB anstatt eines unbewerteten UB ...

- dem Richtlinienpapier zufolge sind unbewertete UB möglich und sinnvoll, denn „Alle LiV sollten sowohl pädagogische als auch fachdidaktische Rückmeldung und Beratung zu ihrer Unterrichtspraxis erhalten“ -

... eine bewertete Ersatzleistung durchzuführen, geben Sie Ihren Entwurf entsprechend der sonst auch geltenden zeitlichen Vorgaben ab. = Teilentwurf ein Tag vorher 16 Uhr, Vollentwurf zwei Tage vorher 16 Uhr. Die Erörterung findet in der Zeit der Nachbesprechung, d.h. nach der vereinbarten UB-Stunde statt. Die entfallene Unterrichtszeit vor der Nachbesprechung kann so von den AUS noch für die Vorbereitung der Erörterung genutzt werden.

2. Zu einem anderen Zeitpunkt?

Sollen Ersatzleistung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden, müssen Sie diese mit dem /der Modulverantwortlichen erneut terminieren. In den digitalen Kalendern Ihrer AUS finden Sie hiervor freie Zeittermine, die Sie bitte wie gewohnt anfragen.

13.05.2020, 13:30 Uhr: Unbewertete UB: Es besteht die Möglichkeit (und was eine erfolgreiche Ausbildung und Professionalisierung betrifft auch die Notwendigkeit) für unbewertete UB. Diese ist zu nutzen, damit LiV insbesondere im HS1 und im Modul DFB „Beratung zu ihrer Unterrichtspraxis erhalten“ können (s. LA, Richtlinien).

13.05.2020, 10:00 Uhr: Koppelung von Ersatzleistungen? Solange die Verordnung nicht veröffentlicht ist und ggf. das Gegenteil festschreibt (was allerdings unwahrscheinlich ist) können Ersatzleistungen (d.h. Erörterungen von Entwurfsplanungen) gekoppelt mit zwei Modulen durchgeführt werden.

11.05.2020, 10:00 Uhr: Die Version des Richtlinienentwurfs zur Regelung der Ausbildung in den Monaten Mai und Juni finden Sie unter "Aktuelles". Die Verordnung dazu befindet sich noch im Abstimmungsverfahren zwischen dem HKM und dem Hauptpersonalrat.

07.05.2020, 18:11 Uhr: Koppelung von Ersatzleistungen? Da die Verordnung noch nicht fertig ist, können wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Koppelung einer Ersatzleistung nicht ausgeschlossen werden wird. Zur Zeit gehen wir davon aus, dass so wie bei UB üblich auch die Erörterung von Entwurfsplanungen als Ersatzleistungen mit zwei Ausbilder*innen geführt werden kann, um mit einer Ersatzleistung die Anforderungen in zwei Modulen zu erfüllen.

05.05.2020, 11:38 Uhr: Fragen der Leistungsbewertung in der Schule werden in einem Schreiben des HKM geklärt, das Sie abgelegt unter "Aktuelles" finden.

05.05.2020, 11:15 Uhr: In Absprache mit dem Personalrat die folgenden Regelungen von Ausbildungsabläufen:
1. Pädagogische Facharbeit: Titel, Thema und Schwerpunktsetzung können auch ohne Genehmigung durch die Seminarleitung geändert werden. Die Seminarbibliothek ist geöffnet. Auch andere Bibliotheken wie bsw. die Deutsche Bibliothek öffnen wieder. Die Ausleihrist der Seminarbibliothek ist auf zwei Wochen verlängert worden. Der Umfang der Literaturangaben ist in der Beratung zwischen LiV uns AUS zu klären.
2. Koppelung mit AUS aus drei Modulen: Eine solche Koppelung ist nach vorheriger Anmeldung bei der SL möglich (per Mail: "Hiermit weise ich auf die folgenden UB-Koppelung hin:..."). Es besteht rein formaljuristisch die Gefahr, dass bei einer Minderleistung <5 Punkte eine Entlassung aus dem VD erfolgen könnte, da nur zwei, nicht aber drei Modulprüfungen absolviert werden dürfen. Da eine Dreierkopplung für die Ausbildung lernwirksamer ist als Ersatzleistungen in Form von Erörterungen von Entwürfen empfiehlt die SL solche Lösungen. In Fällen, bei denen absehrbar ist, dass es zu einer Minderleistung kommen könnte, ist von einer Dreifachkoppelung abzusehen.
3. Sozialformen: Es kann von LiV nicht erwartet werden, Gruppenarbeiten zu zeigen. Hier gilt der Rat unseres Kultusministers, auf den der PR hingewiesen hat:

LiV können dennoch unter Wahrung der Abstandsregel Gruppenarbeiten planen und anleiten. Die Entscheidung trifft die LiV. AUS raten nicht zur Wahl besonderer Sozialformen wie Gruppen- oder Partnerarbeit. Einzelarbeit ist möglich und ratsam.
4. Digitale Seminarräume: Wegen der Raumknappheit an Seminar und Schulen besteht die Möglichkeit, auch digitale Seminarräume zu nutzen. Eine solche Nutzung muss nicht vorab genehmigt werden.

05.05.2020, 08:20 Uhr: Falls unserer Schulen keine Räume für Ausbildungsveranstaltungen zur Verfügung stellen, kann - da es keine freien Räume mehr im StS gibt - auf digitalisierte Online-Veranstaltungen ausgewichen werden.

05.05.2020, 08:20 Uhr: Stichwort Hygienebedingungen und technische Möglichkeiten vor Ort im Studienseminar Bad Vilbel.
Hygiene: Im Studienseminar finden Sie in den Toiletten gute Möglichkeiten vor, regelmäßig Hände zu waschen. Eine regelmäßige Desinfizierung der Räume (Tische und Türklinken) findet zur Zeit statt. Bitte halten Sie sich an die bekannten Hygiene-Empfehlungen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html
Technik: Zur Zeit sind unsere Deckenbeamer und Smartboards noch nicht installiert. Dies kann noch einige Tage dauern. Bitte fragen Sie rechtzeitig an, wenn Sie einen Beamer ausleihen wollen.

05.05.2020, 08:15 Uhr: Unter "Aktuelles" finden Sie ein Infoblatt über die Corona-Hotline des Medical-Airport-Service mit Telefonnummern unter denen Sie Auskünfte zu all Ihren persönlichen Fragen zu einer Coronaerkrankung bekommen können.

30.04.2020, 15:58 Uhr: Zur Zeit erreichen uns viele Raumanfragen. Leider haben wir im StS nur eine begrenzte Zahl an Räumen. Bitte versuchen Sie bei Bedarf Räume an den Ausbildungsschulen der LiV anzufragen.

29.04.2020, 10:30 Uhr: Betr. HS2 / päd.Facharbeit --> Viele fragen sich, ob und wenn ja wie die pädagogischen Facharbeiten ohne Zugang zu Bibliotheken und ohne Lerngruppen geschrieben werden können. Die LA wird nach unseren Informationen die Anforderungen, dass eine pF zu schreiben ist, nicht streichen. Möglich wird sein, Schwerpunkt- und Themensetzungen abzuändern und auf die gegenwärte Situation digitalen Unterrichtens anzupassen. Hierzu wird es nächste Woche nähere Informationen geben.

29.04.2020, 09:50 Uhr: Die "Dienstanweisung zum Umgang mit dem Corona-Virus im Hessischen Kultusministerium" für die Verwaltungsabläufe ist bis zum 10.Mai verlängert worden. Sie regelt u.a.: Bei Erkrankung erst ab dem 8. Kalendertag Vorlage eines Attests, Arbeit möglichst in Telearbeit. Sie finden die Dienstanweistung unter "Aktuelles". Dort finden Sie auch die Verfügung der LA, nach der die Regelungen zur Prüfungsdurchführung zunächst bis zum 31.07.2020 gilt.

28.04.2020, 15:15 Uhr: Abstand von SuS in Gruppenarbeiten? Gruppenarbeiten können auch mit einem Mindestabstand von 1,5m durchgeführt werden. Digitale UB? LiV können, wenn sie wollen, auch eine digitale Unterrichtssequenz als UB anbieten. Keine LiV sollte von Ausbilder*innen jedoch hierzu aufgefordert werden, da wir in der Ausbildung bislang nicht systematisch angelegt haben zu lernen, wie digitale Lernumgebungen angelegt und betrieben werden können. Für jedes Modul wird es mindestens eine Leistungssituation geben. Wenn nötig Erörterungen von schriftlichen Planungen. Regelungen wie "wenn Sie keinen EBB-UB zeigen können, dann werden die Fachausbilder gefragt, welche EBB Kompetenzen Sie bereits gezeigt haben" werden sich rechtlich nicht halten lassen. 

28.04.2020, 15:00 Uhr: Zur Zeit fragen vielen von Ihnen, wie wir mit der Situation umgehen, falls weder der 1. noch der 2. UB stattfinden konnte. Es wird hierfür Lösungen geben, wahrscheinlich in Form von Erörterungen von schriftlichen Planungen. Sobald hierzu eine Verfügung der LA vorliegt, werden wir Sie informieren.
Übrigens eine kurze Erinnerung: es gibt keine Ersatzleistungen für einen zweiten UB, wenn ein erster UB stattgefunden hat. Eine Ersatzleistung ist weder wünschenswert noch einzufordern. Allerdings können unbewertete Beratungsangebote zu Fragen der Unterrichtsplanung gemacht werden.

27.04.2020, 15:30 Uhr: Der Terminplan für die EP ist fertig. Sie finden ihn als Bestandteil des allgemeinen Termplans unter "Aktuelles-Termine".

27.04.2020, 15:30 Uhr: Seit heute liegt aus dem HKM eine Broschüre mit Hinweisen zu unterrichtsersetzenden Lernsituationen vor: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen-lehrkraefte/handreichung-unterrichtsersetzende-lernsituation

24.04.2020, 16:45 Uhr: Informationen der LA zu den Hygieneregelungen bei Wiederaufnahme des Seminarbetriebs liegen seit wenigen Minuten vor. Sie finde sie zum Nachlesen unter "Aktuelles". In Kurzform: 
1. Der Seminarbetrieb beginnt als Präsenzunterricht grundsätzlich wieder für alle Seminare ab dem 04.05.2020.
2. Der Einsatz von Kolleg*innen aus Risikogruppen (diese sind im Schreiben Nr. 2 definiert), erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Nicht-Einsatz muss durch einen Nachweis über die Nichteinsetzbarkeit in Präsenzseminaren mittels ärztlicher Bescheinigung legitimiert werden (s. Schreiben Nr.2). Die Zusendung erfolgt per Mail an die Poststelle. Das Sekretariat sammelt die Bescheinigungen und erstellt eine Übersicht. Die Seminarleitung meldet jeweils am ersten Arbeitstag der beginnenden Woche bis 14 Uhr, welche Kolleg*innen in der laufenden Woche keine Präsenzveranstaltungen abhalten. Diese Veranstaltungen finden in einer Ersatzform, z.B. als online-Veranstaltungen statt.
3. Die Gruppengröße wird in der Regel auf 15 Personen begrenzt. Sollten Sie größere Seminargruppen haben, können diese geteilt werden. Die Raumgröße muss stets sicherstellen, dass die Abstandsregel 1,5m eingehalten werden kann.
4. Am Tag der Wiederaufname der Präsenzseminarveranstaltungen sollten vor der inhaltlichen Arbeit zunächst alle Hygiene- und Abstandsregelungen nochmals intensiv mit allen LiV besprochen werden, insbesondere die Abstandsregel.
Zudem sollen mit den LiV individuelle Ausbildungsfragen im Sinne einer Ausbildungsplanung besprochen werden. Ich gehe davon aus, dass dies in den allermeisten Fällen bereits erfolgt ist. Dennoch bitte ich alle Ausbilder*innen, für die Fragen der LiV zum weiteren Ausbildungsverlauf Zeit einzuräumen. Als Beratungsgrundlage dienen die weiter unten in den vorangegangenen Tagen und Wochen veröffentlichten Regelungen. 
5. Bitte beachten Sie für die Fächer Spo und Mu: "In jedem Fall ist zu beachten, dass die Bereiche des Sport- und auch des Musikunterrichts wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos ausgeschlossen sind. Jede Form von körpernahen Aktivitäten hat im Unterricht und in der Ausbildung also ebenso zu unterbleiben wie die Nutzung von Sportgeräten."(Schreiben Nr. 2) sowie "Sportausbildung kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht sportpraktisch stattfinden. Auf Chorgesang sowie das Singen im Seminar muss verzichtet werden."(Schreiben Nr. 3). 
6. Das Schreiben Nr.3 wird hiermit als in unserem StS geltender Hygieneplan übernommen. In der nächsten Woche werden die fehlenden Tische geliefert. Diese sollen im StS aber auch in den Seminarräumen an den Schulen so gestellt werden, dass stets ein Abstand von 1,5m zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden kann. Für regelmäßige Lüftung oder Dauerlüftung ist zu sorgen. 

23.04.2020, 18:00 Uhr: PS: In den Prüfungen gilt mit Beschluss von heute Maskenpflicht, wenn Personen aus Risikogruppen involviert sind. Diese Prüfungen stehen vorab fest und sind den Betroffenen mitgeteilt worden. Ausnahmen sind Kommissionen, die einstimmig beschließen, dass keine Notwendigkeit für das Maskentragen besteht. Näheres finden Sie in der Info-Mail zu diesem Thema.

23.04.2020, 18:00 Uhr: PS: Der Ablaufplan ist mit der Ergänzung, dass Materialien wie Hör-CD und einfache Experimente mitgebracht werden sollen (und nicht können) in eine übersichtlichere Form gebracht worden. Diese Änderung ist im Sinne aller LiV, denn Sie können nun z.B. kleine geplante Experimente oder Hörübungen bei Bedarf vorführen. Der Ablaufplan kann unter "1.Tag bis Prüfung" eingesehen und heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie die geänderte Regelung!

23.04.2020, 18:00 Uhr: Unsere Seminarräume sind noch nicht mit Beamern oder Whiteboards und auch noch nicht überall mit Tischen ausgestattet. Für die Tage nach dem 4. Mai können unsere Räume genutzt werden, die Ausstattung ist jedoch noch nicht vollständig. Bringen Sie bitte wenn nötig eigene technische Geräte mit. Das WLAN aber läuft und zwar ganz hervorragend!!!

22.04.2020, 12:10 Uhr: Präsenzseminarunterricht kann in unserem Studienseminar ab dem 4. Mai 2020 wieder stattfinden! Rechtsgrundlage: per Mail vom 16.04 hat die Abteilungsleitung Z der Lehrkräfteakademie verfügt, dass der Hauserlass "mit Gültigkeit bis zum 19.April 2020 bis "Ende April" verlängert ist. Im Hauserlass ist formuliert "Veranstaltungen und Besprechungen ... sind auf das Mindestmaß zu beschränken und möglichst telefonisch zu führen. Im Falle der Durchführung ist die Anzahl der Teilnehmenden möglichst gering zu halten und auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu achten." Wir wenden den Hauserlass auch auf Seminarveranstaltungen an. Die Regelung vom 16.04., 17:25 Uhr, nach der der Seminarunterricht zeitgleich mit dem Schulunterricht beginnt, wird hiermit abgeändert.

21.04.2020, 13:30 Uhr: Zur Erinnerung an die weiter bestehende Regelung zur Frage -> Darf mein Entwurf weniger umfangreich sein?, die hiermit präzisiert wird: "Ja. Entwurfsanforderungen können im Umfang reduziert werden. Der Vollentwurf kann bsw. vom HS2  auf das PS verschoben werden. Mindestens notwendig ist die Bereitstellung des im Unterricht verwendete Material und das Didaktische Zentrum." Präzisierung: In der Zeit von Mai bis Juni mit hoher UB-Dichte ist das Schreiben von zwei Vollentwürfen nicht zu erwarten. Es ist von allen Ausbilder*innen als legitim anerkannt, nur einen Vollentwurf oder auch nur zwei Teilentwürfe (= nur Material + Didak. Zentrum) zu schreiben. Die LiV entscheidet, ob sie einen Vollentwurf schreiben möchte

20.04.2020, 16:02 Uhr:  PS -> Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vom 17. April 2020“ ist vom Kultusminister rechtzeitig unterzeichnet worden und online: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht/lehrerbildung Den Prüfungen steht nichts mehr im Wege. Wir wünschen allen guten Erfolg!

20.04.2020, 16:02 Uhr:  EP -> Microteaching findet in den vorgesehenen Gruppen statt: entweder als Peer-Microteaching (LiV übernehmen die Rolle der SuS und/oder “Skilltraining”) oder ggf. durch Arbeit mit videographiertem Unterricht. Die Termine bleiben bestehen. Uhrzeit können wenn nötig angepasst werden.

20.04.2020, 16:02 Uhr: Präsenzveranstaltungen -> Wir prüfen zur Zeit, ab wann genau wieder Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden können. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Grundsätzlich gilt: Wer zu einer Risikogruppe zählt, hat das Anrecht, sich digital zuzuschalten. 

20.04.2020, 16:02 Uhr: PS -> bitte nennen Sie bei der Übersendung der Tagesprüfungspläne in der ersten Version (4 Wochen vor Prüfung) bereits die Lerngruppen, für die Sie Ihre Planungen erstellen. Das erleichtert den Ausbilder*innen die Vorbereitung auf die Erörterungen. 
Der Corona-TPL ist an einem Punkt überarbeitet worden. Für die Notenfindung nach der Erörterung sind nun 60 Minuten vorgesehen. Bitte verwenden Sie in Zukunft die neue Version. Die bereits nach der alten Vorlage erstellten Pläne müssen nicht unbedingt erneut versendet werden. 
Da nachgefragt wurde: Es können Einzelstunden, es können auch Unterrichtsreihen geplant werden. Die Entscheidung trifft die LiV.

18.04.2020, 16:00 Uhr: Anders als ursprünglich angedacht finden alle Prüfungen an den Ausbildungsschulen statt. Im Tagesprüfungsplan sind die in Absprache mit der Schulleitung ausgewählten Klassenräume anzugeben. Bitte wählen Sie große, gut lüftbare Räume so weit wie möglich entfernt vom Unterrichtsbetrieb.

17.04.2020, 16:50 Uhr: Die Formulierungshilfen für die Bewertung der Erörterungen (Konkretisierung des Orientierungspapiers der LA von 2013) finden Sie im Ausbilder*innenbereich.

17.04.2020, 16:00 Uhr: Den Tagesprüfungsplan und den Ablaufplan für die Durchführung der Prüfung als Erörterungsprüfung finden Sie ab jetzt unter dem Menupunkt "1.Tag bis Prüfung" ganz unten, einmal zum Ausfüllen als docx und einmal zur besseren Lesbarkeit als PDF.
Der TPL enthält auf Nachfrage einer LiV-Gruppe u.a. auch die folgenden Hinweise: LiV können über den ausgedruckten Entwurf hinausgehende Materialien mitnehmen: Hör-CD, Filmausschnitte auf Laptop usw. oder Notizen z.B. mit Impulsfragen oder Unterrichtsmaterial mit Anmerkungen und Markierungen u.ä. Moderationskarten, Pinnwände werden wie bisher von der Schule gestellt. Sollte in Sonderfällen eine Prüfung im Studienseminar stattfinden, stellt dieses Pinnwände usw. Vom Studienseminar und von den Schulen werden Seife, Wasser, ggf. Desinfektionsmittel, nicht aber Masken zur Verfügung gestellt. Es besteht keine Maskenpflicht, aber eine Maskenempfehlung. Wir bitten Sie darum, zum Schutz der anderen einfache Masken (Mund-Nasen-Maske) zu tragen und dabei Mund und Nase zu bedecken. Atemschutzmasken sind schwer erhältlich und sollten deshalb dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben. Wir alle wissen: Mikrofasertücher, Schals, nasse Tücher oder ähnliche Gegenstände sind weder zum Herausfiltern von Schadstoffen wie z.B. Viren ausgelegt noch in dieser Hinsicht geprüft worden. Sie könnn daher nicht zum Schutz vor Viren eingesetzt werden. Auch das Tragen eines selbstgenähten Mundschutzes bietet keinen klar definierten Schutz. Er kann jedoch, ähnlich wie OP-Masken, ggf. dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch die Zurückhaltung von Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern. Solche Masken dienen dem Schutz der Mitmenschen.

17.04.2020, 12:08 Uhr: Ein Beispiel für Notenfindung MGYO ist unten ergänzt. Beide Teilnoten sind eigenständig. Es wird nicht die UB-Note für beide Teile automatisch übernommen. 

16.04.2020, 17:25 Uhr: Die Neufassung des Tagesprüfungsplans ist fast fertig und geht an die LiV am Freitag, dem 17.04. am späten Nachmittag per Mail in einer Entwurfsversion, die mit dem PR, dem Leitungsteam und der Dezernatsleitung abgestimmt ist. Änderungen werden dann nur noch in kleinen Details vorgenommen, wenn überhaupt. Diese Neufassung muss erst mit den Entwürfen an die Prüfungskommission versendet werden.

16.04.2020, 17:25 Uhr: Das Leitungsteam empfiehlt für die Durchführung der Prüfungen das Tragen von Masken.

16.04.2020, 17:25 Uhr: Für das HS1 und HS2 keine Ersatzleistungen. Die schon angefertigten Entwürfe können zur Beratung genutzt werden. Zur Zeit gehen wir davon aus, dass noch Unterricht stattfindet und ein UB mindestens gehalten werden kann. Wenn nicht: Zur Not werden wir Formen finden, die z.B. wie im Examen als Erörterungen von Entwürfen stattfinden. Diese Erörterungen könnten auch telefonisch durchgeführt werden. Alle werden ihre HS abschließen können!

16.04.2020, 17:25 Uhr: Zur Zeit haben wir noch keinen Briefkasten. Die Post auf dem Postwege kommt an und von 8-16 Uhr können Briefe beim Pförtner abgegeben werden. Leider kann noch nichts am Wochenende oder Abends eingeworfen werden.

16.04.2020, 17:25 Uhr: bis zu Beginn der Schulöffnung bleiben die Ausbildungsseminar digital, ab Beginn der Schulöffnung können die Seminar in Absprache mit den LiV wieder - unter Wahrung der Abstandsregel - in Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

16.04.2020, 17:25 Uhr: Ausnahmeregelung für die Abgabe der abgeänderten Tagesprüfungspläne: diese werden in der alten Form  4 Wochen vorher (die Ausbilder*innen brauchen die Adressen ...), in der neuen Form mit den Entwürfen abgegeben.

16.04.2020, 17:25 Uhr: Ausnahmeregelung für die Examenstermine am 04.05. und 05.05. Abgabe der Entwürfe für das Examen am 04.05. erst am 01.05. 8 Uhr, für das Examen am 05.05. erst am 02.05. 8 Uhr.

16.04.2020, 17:00 Uhr: Erinnerung! für die Examina Einzelstunden zu planen ist legitim und sinnvoll. Dieser Hinweis ist lange bekannt. Alle Ausbilder*innen werden gebeten, auf Hinweise wie "planen Sie bitte / besser eine ganze Reihe" zu verzichten. Jede LiV entscheidet eigentverantwortlich, ob eine Einzelstunde, Einstiegsstunde oder Reihenstunde geplant wird. Einzelstunden können ebenso wie andere zu guten Bewertungen führen. Überlegungen zur Einheit sind nicht zu schreiben, wenn eine Einzelstunde geplant wird. Dies führt nicht zu einer Abwertung. Die Gesamtzahl des Entwurfs kann 8 Seiten lang sein, aber auch kürzer.
Auch über den Einbezug digitaler Unterrichtserfahrung entscheiden die LiV, nicht die Ausbilder*innen. Die LiV haben die Freiheit so zu tun, als sei draußen noch keine Corona-Krise!

16.04.2020, 14:40 Uhr: keine Ersatzleistungen für MGYO, wenn schon ein UB. Da der Leitfaden der LA keine Ersatzleistung mehr für UB Fach2 vorsieht, sind auch keine mehr anzufertigen. Im Einvernehmen setzen beide Fachleiter die Modulnote fest. Die Vorleistungen können dabei berücksichtigt werden und die Gesamtbewertung gemittelt. Die schon erstellten Ersatzleistungen können zur Beratung und Ausbildung genutzt werden. Neue sind nicht mehr anzufertigen. Auf dem Formular zur Notenübermittlung wird für das Fach, in dem kein UB stattfand, aufgrund der Vorleistung und ggf. sonstiger Leistung getrennt von der für Fach 1 eine Bewertung notiert. Die beiden Teilnoten sind eigensständig, ergehen im Fach ohne UB vorrangig aus Vornoten in HS1 und HS2 (und ggf. sonstigen Leistungen) und die Gesamtnote aus der Mittlung.
Bsp: In Fach 1 nach UB Bewertung 14 Punkte.
        In Fach 2 kein UB, Bewertung unter Berücksichtung Vorleistung 6 Punkte.
        Gesamtbewertung gemittelt = 10 Punkte.

09.04.2020, 21:15 Uhr: Veränderte Form der 2. Staatsprüfungen -> Beschluss der KMK über einheitliches Vorgehen liegt vor und ist auf der Homepage de LA (Link der Hessischen Lehrkäfteakademie -> https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/zweite-staatspruefung/aktuelle-informationen) einzusehen. Hier in Kurzform: Die Prüfungen werden stattfinden. Da Unterricht nicht mit Sicherheit gewährleistet werden kann, werden am Prüfungstag die beiden Lehrprobenentwürfe als Ersatzleistung herangezogen. Was bedeutet das konkret für die Prüfungstage? Ein einheitliches organisatorisches Vorgehen in allen hessischen Studienseminaren wird am kommenden Dienstag und Mittwoch in der LA entschieden. An Donnerstag erhalten die Leiter*innen der StS nähere Informationen, die wir umgehend hier veröffentlichen werden. Es zeichnet sich jedoch bereits ab (Informationen ohne Gewähr, die Verordnung ist noch in Arbeit): 
- TERMIN => jede Prüfung findet (so unsere derzeitige Planung) an dem ursprünglich vorgesehenen Termin statt, es sei denn, die Verordnung wird nicht rechtzeitig fertig. Geplant ist die VO für den 20.04.
- MÜNDLICHE PRÜFUNG => die mündlichen Prüfungen werden nach dem bewährten Vorgehen durchgeführt, hier wird es keine Änderung geben.
- LEHRPROBEN werden ersetzt => die beiden Entwürfe werden in Form einer Erörterung als Ersatzleistung für die beiden unterrichtspraktischen Prüfungsteile, also für die Lehrproben, zur Notenfindung herangezogen. Ein Erörterungsgespräch wird pro Fachentwurf jeweils 30 Minuten dauern. Bewertet werden Planung und Reflexion. 
- BEWERTUNGSKRITERIEN => Das Kollegium der Ausbilder*innen wird sich rechtzeitig vor der ersten Prüfung über Bewertungskriterien austauschen und diese einheitlich festlegen, wenn sie nicht Ende nächster Woche von der LA vorgegeben werden sollten. Als Arbeitsgrundlage für den Austausch über die Bewertungskritieren für das Erörterungsgespräch zu den Lehrprobenentwürfen werden die "Empfehlungen des Leitungsteams (Piesch/Schröder) zur Bewertung der Ersatzleistung" sein.
- UB im PS => alle LiV, die noch keinen UB im PS gezeigt haben, d.h. bei uns in Bad Vilbel vier LiV, legen keine Ersatzleistungen mehr vor. Die Note MGYO wird bei diesen als Durchschnitt der sieben (!) Module aus HS1 und HS2 festgesetzt. LiV, die schon einen UB gezeigt haben, so zeichnet sich ab, erhalten eine Note MGYO auf Basis von UB und Ersatzleistung. Auch hier warten wir noch auf die Verordnung.
- TAGESPRÜFUNGSPLAN => für die Einladung der Kommission wird ein Tagesprüfungsplan in veränderter Form erstellt werden müssen. Eine Vorlage geht Ihnen spätestens in der Woche nach den Osterferien per Mail zu. Wir bitten um Verständnis.

08.04.2020, 18:00 Uhr: Formen digitaler Lehre an der Uni FFM: Sarah Voß-Nakkour Leiterin im Bereich Medienproduktion: "Wir schlagen als Alternative daher vor, Veranstaltungen asynchron zu gestalten, also zum Beispiel Inhalte am Schreibtisch aufzuzeichnen und auf unseren Lernplattformen hochzuladen. In einem weiteren Schritt kann man darüber nachdenken, wie man mit den Studierenden weiter in Kontakt kommt."(https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/wie-wird-die-virtuelle-lehre-an-der-uni-frankfurt-organisiert-16717382.html) Lesenswert!!!
08.04.2020, 12:46 Uhr: Form der 2. Staatsprüfungen. Kurzinformation: In anderen Bundesländern zeichnen sich bereits konkrete Regelungen ab, die bei Bedarf ermöglichen, dass die 2. Staatsprüfungen an den dafür vorgesehenen Terminen in einer veränderten Form (d.h. ohne Lerngruppen und ggf. in Form eines mündlichen Kolloquiums) durchgeführt werden können. In Hessen ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Klar aber ist: Ihre Stundenplanungen in Form von schriftlichen Entwürfen werden eine wichtige Rolle spielen! Planen Sie weiter Ihre Examensstunden in der bisher üblichen Form. Aktuelle Informationen erhalten Sie zeitnah hier oder über den Link weiter oben. Wir gehen davon aus, dass Entscheidungen noch in den Osterferien veröffentlicht werden können.

06.04.2020, 14:15 Uhr: Wie geht es weiter mit den Zweiten Staatsprüfungen? Auf jeden Fall, werden sie durchgeführt. Unklar ist noch, wie genau! Die jeweils aktuellsten Informationen zur Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen finden Sie unter dem folgenden Link der Hessischen Lehrkäfteakademie -> https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/zweite-staatspruefung/aktuelle-informationen
31.03.2020, 12:10 Uhr: Empfehlungen des Leitungsteams zur Entlastung in der Zeit hoher UB-Dichte
30.03.2020, 09:49 Uhr: "Weniger ist mehr" -> ... ist das Motto des Bildungswissenschaftlers Klaus Zierer zu digitalen Lernangeboten: Link ; hier ein Praxisbericht aus zwei Schulen: Link,
30.03.2020, 09:30 Uhr: Neue Telefonnummern -> Nach Ostern ist unser Sekretariat unter der 06101-5191-720 und -721 zu erreichen.26.03.2020, 14:10 Uhr: Neueinstellung -> am Donnerstag, dem 30.04. begrüßen wir die neuen LiV zur Ausgabe der Dienstantrittsunterlagen, ggf. in mehreren kleinen Gruppen, um einen Abstand von > 1,5m zu gewährleisten. Näheres bald per Mail.
26.03.2020, 12:00 Uhr: Qualitätsstandards für Online-Lernprozesse finden Sie in Form eines Links hier: https://twitter.com/sgenner/status/1238887335363821572
23.03.2020, 13:00 Uhr: Empfehlungen auf Wunsch von LiV im Personalrat

Wer vom ÖPNV auf das Fahrrad umsteigt, senkt die Infektions-Gefahr übrigens mehrfach! (https://www.radsport-news.com/freizeit/freizeitnews_119307.htm)

Schüler*innenbetreuung an den Schulen in den Ferien: Der Einsatz zur Kinderbetreuung in den Schulen an Wochenenden und in den Ferien erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Seminarleitung empfiehlt Ihnen, sich in dieser Zeit auf Ihre Ausbildung zu fokussieren. Alle Schulleitungen werden Verständnis dafür haben.

Ergänzung vom 31.03.2020:

Reduktion der Arbeitsbelastung  in der Phase mit hoher Anzahl an UB:
Wenn der Unterricht wieder beginnt, wird es zu einer erhöhten Anzahl an UB kommen. Dies stellt uns alle vor besondere Herausforderungen, die besondere Regelungen erforderlich machen:

-> Kann mein UB mit LLG und EBB gekoppelt werden?

Grundsätzlich sollen LLG und EBB nicht gekoppelt werden, weil
a) im Fall einer nicht zufriedenstellenden Leistung oder im Falle einer Minderleistung bei LiV der Eindruck entstehen könnte, dass gleich in zwei Modulen das Fachliche nicht genügend berücksichtigt wurde und
b) das Koppeln mit der Fachdidaktik die sinnvollere Alternative ist, um die hohe Bedeutung der Fachlichkeit im Unterricht zu berücksichtigen.
Zur Reduzierung der Arbeitsbelastung in dieser besonderen Situation ist jedoch zur Zeit möglich, auch EBB und LLG in einem UB zu koppeln. Bitte bemühen Sie sich dennoch vorrangig um das Koppeln mit Fachdidaktik.

-> Darf mein Entwurf weniger umfangreich sein?
Ja. Entwurfsanforderungen können im Umfang reduziert werden. Der Vollentwurf kann bsw. vom HS2  auf das PS verschoben werden. Mindestens notwendig ist die Bereitstellung des im Unterricht verwendete Material und das Didaktische Zentrum.

-> Darf ich auch eine Einzelstunde zeigen?
Falls organisatorisch nicht möglich, ist die Einbettung in eine UE nicht als bewertungsrelevant anzusehen. Singuläre Einzelstunden, die außerhalb einer Einheit durchführbar sind, können gerne als UB gezeigt werden. Auch in einer Stunde sind Lernerträge erzielbar. 

-> Kann mein UB auch durchgeführt werden, wenn meine Ausbilder*innen kurzfristig absagen müssen?Ja, das ist möglich. Sie können die Unterrichtspraxis als Videoaufnahme oder Audio-Aufnahme aufzeichnen. Wenn nur die Lehrkraft und die Tafel gefilmt wird, die Kinder nicht zu sehen und nur zu hören sind, ist auch keine Einverständniserklärung für die Videografie erforderlich. Eine UB Nacbesprechung kann ggf. ebenfalls in einer Videokonferenz erfolgen.

Ergänzung vom 23.03.2020: Empfehlungen des Leitungsteams (Piesch, Schröder) in Rücksprache mit LiV aus dem PR, die die hier angesprochenen Anliegen gesammelt vorgetragen haben:

1. Zeitlicher Umfang der Arbeitsaufträge im Rahmen der digitalisierten Fachseminarsitzungen

Einige LiV empfinden den Umfang der AA als zu hoch.

Grundsätzlich gilt: Bitte geben Sie Ihren Ausbilder*innen eine ehrliche Rückmeldung, wenn der zeitliche Umfang zu hoch ist. Ihre Befürchtung, dass Sie dadurch, d.h. durch ein ehrliche Rückmeldung, Nachteile erleiden, ist unbegründet. Wir alle nehmen flexibel Rücksicht auf die unterschiedlichen Belastungssituationen, weil wir wissen, was sie bedeutet.

Frage der LiV: Was ist ein angemessener zeitlicher Umfang für AA im Rahmen der digitalen Fachsitzungen?

Zu Ihrer Orientierung eine kurze Übersicht, wie sich der workload berechnet: Für eine Sitzung werden 03:20 Zeitstunden veranschlagt, zuzüglich der üblichen Vor- und Nachbereitung von geschätzt 3-4 Stunden. Das macht in der Summe etwa 6 - max. 8 Stunden Arbeitszeit, die für eine Modulsitzung veranschlagt werden (die Rechnung gilt allgemein, d.h. auch außerhalb der Krisenzeit). Arbeitsaufträge, die ohne digitale Präsenzzeit (= es findet kein Chat während des Modultermins statt) bearbeitet werden, sollten das Maß von ca. 7 Arbeitsstunden pro Termin nicht überschreiten. Arbeitsaufträge, die zusätzlich zu digitaler Präsenzzeit in digitalen Seminarräumen bearbeitet werden, sollten das Maß von 3-4 Stunden nicht überschreiten.

2. Auf was soll der Fokus einer LIV gerichtet sein? Auf Ausbildung oder auf den zu digitalisierenden Unterricht?

Ihre Arbeitszeitregelung sieht in etwa vor, dass Sie in den HS 10-12 Unterrichtsstunden (à 1,7 Zeitstunden) unterrichten. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber das folgende Signal setzt: LiV unterrichten mit einer halben Stelle und werden mit der anderen halben Stelle ausgebildet. Bei aller Fürsorge für Ihre Schülerinnen und Schüler: Bitte übernehmen Sie auch für Ihre Ausbildungsinteressen Verantwortung und reservieren Sie die notwendige Zeit im Rahmen einer halben Stelle für Ihre Ausbildung.

3. Wie komme ich an Fachliteratur?

Wir haben als AUS Verständnis dafür, dass LiV zur Zeit keine Fachliteratur recherchieren können und sich auf Standardfachliteratur (in der Regel Monographien und Standardwerke) beschränken müssen. Bei der Angabe von Fachliteratur reicht der Hinweis auf zu Hause oder online-verfügbare Standardwerke, ggf. auch ältere Ausgaben. Wenn spezielle Fachaufsätze verlang werden, dann stellen Fachleiter*innen diese als PDF zur Verfügung. Bitte geben Sie eine entsprechende Rückmeldung an Ihre AUS.

4. Zeitpunkt der Abgabe des Teil- oder Vollentwurfs im PS

Für den 2. UB gilt, dass er nach der Prüfung gezeigt werden kann. In Einzelfällen ist es analog hierzu zulässig, auch einen Entwurf als Ersatz- oder Kompensationsleitung nach der Prüfung nachzureichen, wenn es sich um einen sehr frühen Prüfungstermin handelt. Bitte sprechen Sie, LiV und Ausbilder*innen, miteinander und finden Sie Regelungen im Sinne einer Reduzierung der ohnehin schon hohen emotionalen Belastung der LiV.

5. Wie genau ist der Entwurf zu schreiben?

Sie, d.h. die LiV, sind verunsichert, wie genau Sie einen Entwurf für eine fiktive Unterrichtssituation schreiben sollen.

Unsere Empfehlung: Gehen sie von einer Ihrer Lerngruppen aus. Skizzieren Sie so für sich realistische Lernvoraussetzungen. Orientieren Sie sich dann beim Schreiben an den fünf Bewertungskriterien der „Empfehlungen des Leitungsteams (Piesch/Schröder) zur Bewertung der Ersatzleistung“ (s.u.). Sie können den Entwurf auf eine in der Realität durchzuführende digitalisierte Unterrichtssequenz beziehen. Andere Formen als Teil- und Vollentwurf sind nicht möglich.

6. PS: SL-Gutachten

s.u., an den Hinweise auf dieser Seite unserer Homepage, hat sich nichts geändert.

7. HS2: VSMS-Kompensation

Machen Sie sich keine Sorgen um möglicherweise notwendig werdende VSMS-Kompensationen. Hier werden wir für Sie machbare Lösungen finden. Es ist allen AUS bewusst, dass ein Nachholen in vollem Umfang nicht eingefordert werden kann. Besprechen Sie dieses Thema in der nächsten BRB-Sitzung.

8. PS: Frist Abgabe Ausschlusstermine Examensphase Herbst

Bitte bemühen Sie sich weiterhin telefonisch in Ihrem eigenen Interesse darum, von Ihrer Schulleitung die Ausschlusstermine in Erfahrung zu bringen. Eine Fristverlängerung ist hiermit gewährt. Bitte teilen Sie die Termine falls noch nicht geschehen, Frau Lohse so bald wie möglich mit.

9. PS: Frühe Examenstermine:

Zur Zeit gehen wir davon aus, dass auch die frühen Examenstermine durchgeführt werden können. Da Ihr Unterricht drei Wochen vor den Osterferien ausgefallen ist, müssen Sie ggf. Einstiegsstunden planen, ggf. zu einem neuen Unterrichtsthema. Eine solche Einstiegsstunde benötigt keine oder nur sehr wenig Vorarbeit und kann problemlos auch dann gehalten werden, wenn der Termin nach hinten verschoben werden müsste, z.B. in den Juni hinein. Planen Sie weiter Ihre Examenslehrproben!

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Die Verfügung der LA vom 20. März regelt die aufgeführten Fragen wie folgt (das Original ging Íhnen per Mail zu, zur Übersicht hier in Kurzfassung) und setzt unsere älteren Empfehlungen (siehe unten) mit sofortiger Wirkung außer Kraft bzw. präzisiert sie wie aufgeführt:

1. PS: Prüfungspläne haben weiter Bestand, da z.Z. von einem Wiederbeginn des Unterrichts nach den Osterferien ausgegangen wird. #wirbleibenzuhause

2. HS2: Pädagogische Facharbeiten, die wegen dem ausgefallenen Unterricht, nicht weiter bearbeitet werden konnten, können auf Antrag mit einer verlängerten Abgabefrist länger bearbeitet werden. Möglich ist auch die Festsetzung einer neuen thematischen Akzentuierung zwischen LiV und AUS (das bedeutet z.B. eine stärkere Akzentuierung des theoretischen Teils oder der Einbezug von Aufaben, die Schüler*innen digital bearbeitet haben).  #wirbleibenzuhause

3. PS/HS1/HS2: Die "Ersatzleistungen" oder auch "kompensatorischen Leistungen" sind nun verbindlich landesweit für alle hessischen StS einheitlich geregelt. Bei genauer Lektüre ergibt sich aus der Verfügung die folgende verbindliche und einheitliche Regelung:
HS1/HS2: Hier ist keine Ersatzleistung / komp. Leistung vorgesehen. "Mindestens ein UB" muss "auf jeden Fall gewährleistet sein". Es gilt also weiterhin, dass, wenn möglich, zwei UB eine gute Ausbildung sicherstellen, aber ein UB ausreichen kann.
Bitte bieten Sie weiterhin zwei UB / Modul an und versuchen Sie diese, wenn möglich, terminlich zu vereinbaren. Die Zeitressourcenknappheit wird aber dazu führen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit einige nur einen UB werden machen können bzw. müssen.
Bei einer Minderleistung (d.h. Bewertung unter 5 Punkten) bei nur einem UB wird mit mit der LA abzustimmen sein, inwiefern verfahren wird. Was das genau bedeutet, ist nicht Teil der Verfügung. Bitte sprechen Sie mich in solchen Fällen umgehend an. Wir werden dann Lösungen suchen. #wirbleibenzuhause
PS: Hier ist die Ersatzleistung klar definiert! Es ist wie folgt vorzugehen:
a) Wenn schon UB gezeigt wurde, kann im 2. Fach entweder ein UB nachgeholt (vor oder nach der Prüfung) "oder"(S.2) ein Entwurf bewertet werden. Der Umfang des Entwurfes ist nicht genannt. Damit kann es ein Vollentwurf oder ein Teilentwurf sein, der bewertet wird. Die Formulierung "kann ... oder" bedeutet, dass die LiV die Wahl hat. Wir empfehlen allen LiV in eigenem Interesse zur Sicherung der Ausbildungsqualität den 2. UB (siehe unten: "Empfehlungen...")
b) Neuregelung durch KMK-Beschluss (s.o.) Wenn noch gar kein UB gezeigt wurde (in unserem Seminar betrifft das vier LiV), dann ist ein UB nach den Osterferien (egal ob vor oder nach der Prüfung) verpflichtend. Als kompensatorische Leistung für den zweiten, d.h. den nicht durchgeführten Unterrichtsbesuch (korrigiert am 23.03.2020), ist hier explizit der "Vollentwurf"(Verfügung, Seite 3) genannt. Bitte halten Sie sich an die Vorgabe, auch wenn Sie Ihnen ggf. 'ungerecht' erscheinen sollte (Sie haben sicher schon gemerkt, dass für Fall a) auch ein Teilentwurf denkbar ist). 
#wirbleibenzuhause

Empfehlungen des Leitungsteams (Piesch/Schröder) zur Bewertung der Ersatzleistung

Die Entwürfe als Ersatzleistung (egal ob Teil- oder Vollentwurf) sind durch "Rückmeldung" zu bewerten. Die Bewertung erfolgt also nicht unter Berücksichtigung von Planung, Durchführung und Reflexion, sondern landesweit einheitlich ausschließlich auf der Basis der Planung. Bei der Bewertung gelten die Kriterien der LA (vgl. Orientierungspapier: Bewertung und Beurteilung der PLP (gymn. Lehramt) Stand 19.06.2013. Sie finden das Papier auf der Seminarhomepage unter "1.Tag-Prüfung"--> "1f. Orientierung Bewertung Lehrprobe", hier der direkte Link: https://sts-gym-badvilbel.bildung.hessen.de/modul/anlage_6_orientierungspapier_lsa_bewertung_lp-2013-06-19.pdf). Wir empfehlen in der Rückmeldung, die die Form eines Kurzgutachtens haben sollte, die folgenden fünf in dem Papier genannten Kriterien besonders stark zu gewichten und mit qualifizierenden Hinweisen zu versehen (andere Gewichtungen und Formulierungen sind denkbar, die Empfehlungen sollen dennoch als Richtschnur zur besseren Vergleichbarkeit dienen):


1. fachlich korrekte "Analyse von Materialien": Die ausgewählten Materialien, die den Lerngegenstand erschließen, sind           in besonderem Maß/in vollem Umfang/im Allgemeinen/im Ganzen noch/nicht (wenn <5 Punkte) den Anforderungen entsprechend             fachlich korrekt analysiert. Dies wird daran deutlich, dass ...
2. "didaktische Analyse unter Berücksichtigung der Lerngruppe": Der Unterrichtsgegenstand wird aus der Sicht der Lerngruppe         in/im ... den Anforderungen entsprechend       betrachtet. Dies wird daran deutlich, dass ... 
3. ein "Didaktisches Zentrum als Ergebnis der didaktischen Analyse" führt ...... Indikatoren aus, die dem Verstehensanspruch des Unterrichtsgegenstand angemessen sind.
4. die "Antizipation von Schwierigkeiten" ist ...... nachvollziehbar (und der ggf. beschrieben Lernausgangslage angemessen) erfolgt
5. auf diese möglichen Lernschwierigkeiten bezogen werden ......  im Prinzip wirksam werden könnende "Förderstrategien" abgeleitet.
#wirbleibenzuhause

Digitale Klassenzimmer oder Seminarräume...

... erproben wir alle gerade. Google-Hangout erlaubt bei unbegrenzter Zeit 10 Mitglieder, Skype ebenso, Zoom nur 40 Minuten, aber dafür bis zu 100 Mitglieder. Wir überlegen zur Zeit die Anschaffung eines Abonnements für die Veranstaltung digitaler Großkonferenzen mit > 10 Kolleg*innen und sind an weiteren Vorschlägen interessiert. Unsere erste digitale Seminarratssitzung am 18. März war erfolgreich.  Wir haben eine Beschlussvorlage für die VV der AUS im Juni zur Stärkung der systematischen Ausbildung im Bereich Reflexionskompetenz der LiV gesichtet, überarbeitet und verabschiedet. Einige Fachseminare arbeiten bereits mit Videokonferenzen. Bilder aus einer digitalen Fachseminarsitzung finden Sie auf www.instagram.com/sts_ou Vielen Dank an alle, die innovative Lösungen suchen. #wirbleibenzuhause

Digitale Kopien aus Schulbüchern

Auf Nachfrage hier kurz der Hinweis auf die Erlaubnis, "aus Werken zu Unterrichtszwecken ... maximal 15 Prozent, jedoch höchstens 20 Seiten je Werk, analog und digital ... – pro Schuljahr und Schulklasse" vervielfältigen und versenden zu dürfen (Quelle: http://schulbuchkopie.de/)#wirbleibenzuhause

Stand Anzahl UB im Prüfungssemester:

Unsere LiV haben (Stand 21.03.2020, 07:30 Uhr) im PS die folgende Anzahl an UB ablegen können:

2 UB: 20/46 (hier kann MGYO wie immer bewertet werden)

1 UB: 22/46 (hier ist als Ersatzleistung ein Entwurf, möglich ist Voll- oder Teilentwurf, zu bewerten oder ein UB nachzuholen)

0 UB: 04/46 (hier ist ein UB in einem Fach nachzuholen und als Kompensationsleistung ein Vollentwurf zu schreiben).

Soziale Netzwerke zur Kommunikation mit Schüler*innen?

... sind nicht per se verboten - offenbar aber an einigen unserer Ausbildungsschule, wie ich heute, 20.03., erfahren habe doch verboten - , sollten aber - wenn nicht explizit verboten wurde -  gut abgesichert sein: "Wenn Lehrkräfte sich für die Nutzung von Sozialen Netzwerken im schulischen Bereich entscheiden, empfiehlt sich das Erstellen einer klassen- und fachbezogenen Gruppe. In dieser können Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern kommunizieren ohne mit ihnen „befreundet“ zu sein. Die Gruppe sollte als „geschlossen“ oder „geheim“ eingestellt sein".
Quelle: HKM --> https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/handreichung_soziale_netzwerke_-_stand_februar_2015.pdf

#wirbleibenzuhause

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Die folgenden Empfehlungen sind durch die Verfügung der LA mit sofortiger Wirkung (20.03.2020) wie folgt präzisiert worden: LiV "müssen" im PS entweder eine Ersatzleistung erbringen, "oder" einen zweiten UB zeigen. Da nicht ausdrücklich geregelt ist, wer die Entscheidung trifft, gehen wir davon aus, dass die LiV die Entscheidung treffen kann.

Betr. PS: Die unten aufgeführten "Empfehlung des Leitungsteams zum Umgang mit den UB im PS" wurden heute durch eine Verfügung der LA weiter präzisiert. Zur Sicherung der Ausbildungsqualität hatten wir empfohlen:

  1. Wir AUS sind verpflichtet, immer zwei UB, einen pro Fach, anzubieten. Das HKM, die LA, das StS und die SSA haben die Schulen informiert, dass hierfür der Ausbildung Vorrang vor Unterricht einzuräumen ist.
  2. LiV können diese UB-Angebote annehmen, aber ggf. auch darauf verzichten und eine Ersatzleistung erbringen, die entweder ein Teilentwurf sein kann (wenn schon ein UB gezeigt), oder ein Vollentwurf sein muss (wenn noch kein UB gezeigt wurde, wie bei 3 LiV der Fall).
  3. Eine Excel-Tabelle zum Berechnen Ihrer Note im Zweiten Staatsexamen finden Sie übrigens hier: https://t1p.de/MGYO. Sie ist jedoch keine Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen UB bzw. eine Ersatzleistung.

Betr. HS: Die unten aufgeführten "Empfehlung des Leitungsteams zum Umgang mit nicht zustande kommenden UB im HS1/HS2" ist durch die Verfügung vom 20.03. teilweise außer Kraft gesetzt. Zur Sicherung der Ausbildungsqualität hatten wir empfohlen:

Zu trennen sind bei der Betrachtung dieser Frage Bewertung und Ausbildung.

Zur Bewertung eines Moduls kann ein UB ausreichen. Dies ist in der Vergangenheit bereits in Einzelfällen so entschieden worden.

Zur Ausbildung von Lehrkräften ist immer ein zweiter UB die beste, weil lernwirksamste Lösung. Schwerpunkt der Lehrkräfteprofessionalisierung in Unterrichtsbesuchen ist die Reflexion von empirischen Belegen für die Lernwirksamkeit von Unterrichtsplanung in der Unterrichtspraktischen Durchführung.

Im Zentrum von guter Ausbildung steht immer die Reflexion von Unterrichtspraxis! Für eine Kompensationsleistung sollte deshalb, wenn möglich, die Reflexion von empirischen Belegen aus der Unterrichtspraxis stehen. Hierfür empfehlen wir allen AUS, ihren LiV die folgenden Angebote zu machen:

  • Mit Nachdruck empfehlen wir, zwei UB anzubieten.
  • Das von uns zunächst am 19. März vorgeschlagene Nachholen des UB aus dem HS1/2 in den ersten Augustwochen zur Sicherstellung der Ausbildungsqualität wird durch die Verfügung nicht genannt. 
  • Das von uns als denkbare Alternative genannte "Darstellen eines in der schulischen Praxis vor den Osterferien eingesetzten digitalisierten Arbeitsauftrages [und dessen digitaler Begleitung durch die LiV] und einer Lernleistung" ist nicht mehr relevant, da im HS1/HS2 landesweit keine Ersatzleistung erforderlich ist.
  • Dies gilt auch für die weitere "Alternative" der "didaktischen Analyse eines Unterrichtsgegenstands [und darauf bezogen ein Feedback durch AUS] durch die die Planungskompetenz gezielt geschult werden kann, (z.B. das Schreiben von Kapitel II.2.1 des Entwurfs mit Schwerpunkt 'fachliche Analyse des ausgewählten Materials mit Blick auf die zu erwerbenden Erkenntnisse')"

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Öffnungszeiten und Erreichbarkeit:

... Die Räume des Studienseminars (inklusive Bibliothek) sind auf Anweisung der Lehrkräfteakademie für alle Mitarbeiter*innen bis auf weiteres zur Benutzung ohne Ankündigung geschlossen. Das Seminarleitungs- und -verwaltungsteam arbeitet in Telearbeit an der LiV- und Modulzuweisung, der Arbeitszeitberechnung für den Herbst, an einem Notfallplan für die Prüfungszeit usw. Ein Notdienst für eine Präsenz in den Räumen vor Ort ist eingerichtet. Dieser sichert die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit per Mail, Post, Fax und Telefon. Unsere Briefkästen werden täglich geleert. In Notfällen sind wir telefonisch unter 06171 883941 / 43 zu erreichen. Anfragen richten Sie bitte möglichst per Mail entweder an Poststelle.sts-gym.ob@kultus.hessen.de oder an achim.schroeder@kultus.hessen.de.

Bibliotheksnotdienst ist nur für wenige LiV in schriftlich zu begründenden Ausnahmefällen möglich:

Für das PS kann nicht für alle 45 LiV die Bibliothek geöffnet werden, denn es gilt: #wirbleibenzuhause #FlattenTheCurve #Homeoffice #BleibtZuhause. Nur in einigen begründeten Ausnahmefällen kann ein Notdienst eingerichtet werden, z.B. wenn Kopien von unverzichtbaren Aufsätzen getätigt werden sollen. #BleibtZuhause Die Bibliothek kann dann von je einer Person nach Terminvereinbarung für max. 30 Minuten betreten werden. Es gilt bei uns das Prinzip: ein Raum = eine Person. Ansprechpartner ist Herr Rule, der mit Ihnen einen Termin vereinbaren kann. Sie erreichen ihn nur über eine Mail an Herrn Dr. Schröder. In dieser begründen Sie bitte Ihr besonderes Interesse und beschreiben die zuvor erfolglos getätigten Versuche, auf anderem Wege von zu Hause aus an Fachliteratur zu gelangen.
- Zunächst stellen Sie bitte dar, ob Sie die mittlerweile zahlreichen Möglichkeiten der Online-Literaturrecherche genutzt haben und warum dieser Weg nicht zielführend war. (Die Universitätsbibliotheken ermöglichen für ihre Student*innen den Online-Zugriff auf eine Vielzahl an Fachzeitschriften und Monographien!)
- Dann erläutern sie bitte, wieso Ihre Anfrage bei Ihren Ausbilder*innen nach Literatur im PDF-Format nicht erfolgreich war. (Viele Ihrer Ausbilder haben in ihrem #Homeoffice genügend Fachliteratur, die sie für Sie einscannen können!)
Erst wenn diese zwei Wege ausgeschöpft sind, werden wir Ihnen ggf. einen Termin anbieten können oder ggf. einen Kopier- bzw. Scanservice. wirbleibenzuhause #FlattenTheCurve #Homeoffice #BleibtZuhause https://www.instagram.com/explore/tags/wirbleibenzuhause/

Seminarveranstaltungen und Konferenzen:

… finden in digitaler Form statt und werden nicht nachgeholt. Alle LiV sind weiter in der Ausbildung und erhalten wie gewohnt Ausbildungsimpulse. Sie erarbeiten Produkte, die wir Ausbilder*innen als Feedback auf unsere Impulse nutzen, um ggf. - wenn nötig - gezielt adaptive zusätzliche Impulse zu geben. #wirbleibenzuhause

Erreichbarkeit der Ausbilder*innen:

… Die Lehrkräfteakademie hat verfügt, dass alle Ausbilder*innen von 09:00 bis 17:00 telefonisch erreichbar sein müssen. Die Telefonnummern liegen der Seminarleitung vor. #wirbleibenzuhause

Pädagogische Facharbeit:

… Die Termine gelten weiter!

Formblatt Betreuer*in ist im PDF-Format abzugeben bis zum 1. August 2020.

Formblatt Thema ist im PDF-Format abzugeben bis zum 1. April an die Poststelle (s.o.).

Es reicht jeweils die digital getätigte Versicherung, dass das Thema / die Betreuung abgesprochen ist. Eine analoge Unterschrift ist nicht nötig. Absprachen treffen Sie bitte mit Ihren Ausbilder*innen telefonisch. Unter https://sts-gym-badvilbel.bildung.hessen.de/modul/paedfa/index.html können Sie die Liste aller Ausbilder*innen einsehen und diese kontaktieren. #wirbleibenzuhause

Rückgabe des Gutachtens und der pädagogischen Facharbeit:

… die Rückgabe des Gutachtens erfolgt digital. Auch die Korrektur kann digital erfolgen, wenn die Korrekturanmerkungen gespeichert und rekonstruiert werden können. Handreichungen für die Bewertungen finden Sie wie immer passwortgeschützt unter https://sts-gym-badvilbel.bildung.hessen.de/modul/examen/paed_facharbeit_empfehlungen.pdf

Das Gutachten geht als vom/von der Ausbilder*in unterschriebenes PDF digital an die LiV, die dieses mit dem Hinweis „zur Kenntnis genommen“ an die Poststelle weiterleitet. Am Tag der Prüfung leisten die LiV dann die Originalunterschrift unter dem Gutachten.

Da die Facharbeit mit der Prüfungsakte archiviert wird, muss sie spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Original (mit dem Originalgutachten) in den Briefkasten eingeworfen werden. #wirbleibenzuhause

Meldung zur Prüfung:

… erfolgt durch das Zusenden von 1. Hilfe-Bescheinigung und vollständig oder teilweise ausgefülltem Leistungsportfolio (beides im PDF-Format, denn nur dann passiert es unseren digitalen Virenfilter) bis spätestens 1. April (aber je früher, desto besser) an die Poststelle (s.o.). Kann wegen Ausfall eines 1. Hilfe Kurses keine Bescheinigung vorgelegt werden, ist die Absage der Veranstaltung schriftlich zu dokumentieren. Die Bescheinigung kann bis zum 20. Juli 2020 nachgereicht werden. Rechtsgrundlage ist die Verfügung der LA vom 17. März 2020. #wirbleibenzuhause

SL-Gutachten:

… werden wie auch sonst mit Ihnen vor Abgabe mit der/dem SL*in besprochen werden. Bitten Sie Ihre Schulleitungen um einen Telefontermin. Eine etwaige spätere Abgabe nach der (wegen dem Umzug) verkürzten Ordnungsfrist werden wir mit Kulanz akzeptieren. #wirbleibenzuhause

Prüfungstermine:

… werden nicht verschoben. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass der Unterricht nach den Osterferien wieder beginnt. Die noch ausstehenden 1. UB (und 2. UB) im PS können nach der Prüfung nachgeholt werden. Ihnen gilt Priorität, was dazu führen kann, dass schon vereinbarte 2 UB für das HS1 und HS2 abgesagt werden müssen. Ein Notfallplan für eine flexible und schnelle Umbesetzung von Prüfungskommissionen ist von uns bereits erstellt worden. Sollten Ausbilder*innen angefragt werden, flexibel neu in eine Prüfungskommission berufen zu werden, geht die Prüfung vor. Unterricht und UB im HS1 und HS2 fallen dann aus, wenn die betroffenen LiV bereits einen UB gezeigt haben. #wirbleibenzuhause

Fehlende Vorbereitungszeit auf UB und Prüfungslehrproben:

… Dass für UB und / oder Prüfungslehrproben Vorbereitungszeit fehlt, wenn der Unterricht erst nach den Osterferien wieder beginnt, ist allen Ausbilder*innen als Problem bekannt. Es wird gehäuft dazu kommen, dass Einstiegsstunden gezeigt werden müssen. Bei der Bewertung von UB / Prüfungslehrproben werden wir auf die besonderen Verhältnisse wohlwollend Rücksicht nehmen. Keiner LiV entsteht hieraus ein Nachteil. #wirbleibenzuhause

UB im HS1 und HS2 bei Terminkollisionen:

… sollten wenn möglich weiter geplant werden. Für die Ausbildungsqualität ideal wären zwei UB. Im Zweifelsfall haben die Anfragen für einen ersten MGYO UB im PS absolute Priorität. Auch die Durchführung der Staatsprüfungen hat Priorität vor einem zweiten UB im HS1 und HS2. Kollidiert ein UB MGYO vor oder nach einer Staatsprüfung mit einem schon vereinbarten UB im HS1 und HS2, dann ist dieser zweite HS1/2-UB abzusagen. Eine Modulbewertung kann in den HS1/2 dann auf der Basis eines UB erfolgen. Dies gilt ebenso für Kollisionen mit Staatsprüfungen, denen absoluter Vorrang einzuräumen ist. #wirbleibenzuhause

Neueinstellungen und Schulzuweisung: 

... Fehlende Gesundheitszeugnisse können nachgereicht werden. Auch ohne Gesundheitszeugnis ist eine Einstellung in das Referendariat möglich. Die Bewerberinnen sind direkt von der Lehrkräfteakademie informiert worden. Alle unsere Ausbildungsschulen können damit rechnen, dass wir ihnen wie geplant die erwarteten LiV zuweisen werden. #wirbleibenzuhause