Hessischer Bildungsserver / Studienseminar für Gymnasien Bad Vilbel

Ausschreibungen

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Das Studienseminar für Gymnasien Bad Vilbel sucht zur Zeit Ausbildungskräfte für die Ausbildungsbereiche:

Fachdidaktik xxx [zur Zeit ist kein Ausbildungsauftrag ausgeschrieben]  in Verbindung mit LLG und DFB 
Beginn der Tätigkeit ist der 01.08./01.02. Die Höhe der Abordnung beträgt 6-8 Unterrichtsstunden (nach Absprache). Bewerbungsschluss ist der [zur Zeit ist kein Ausbildungsauftrag ausgeschrieben]. Das Auswahlverfahren findet am Mittwoch, dem [zur Zeit ist kein Ausbildungsauftrag ausgeschrieben]. Zwei Wochen vorher übersenden wir Ihnen nähere Hinweise über den Ablauf des Auswahlverfahrens.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nach Rücksprache mit Ihrer Schulleitung auf dem Dienstweg und vorab per Mail mit den folgenden Unterlagen ein:
   - Personalbogen ausgefüllt: https://sts-gym-badvilbel.bildung.hessen.de/modul/04_personalbogen-abb.docm/details/
   - Lebenslauf mit beruflichem Werdegang
   - ausgewählte Fortbildungsbescheinigungen
   - ggf. ein aussagekräftiges exemplarisches Unterrichtsmaterial
   - Zeugnis der 2. Staatsprüfung (in Kopie)  

Wenn möglich vereinbaren wir mit Ihnen eine Hospitation in Ihrem Fachunterricht.

 

Aufgabenbereiche und Anforderungen

Zu den Ausbildungsaufgaben gehört:
•  Gestaltung der Modulsitzungen nach erwachsenenpädagogischen Gesichtspunkten
•  Eigene Unterrichtspraxis als Hospitationsangebot
•  Unterrichtsbesuche mit anschließender Beratung
•  Bewertung der Modulleistungen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)
•  Beratung und Betreuung der LiV bei der Anfertigung der pädagogischen Facharbeiten
•  Mitwirkung bei Zweiten Staatsprüfungen
•  Teilnahme an den Vollversammlungen der Ausbildungskräfte des Studienseminars
•  Kooperation mit den Mentorinnen und Mentoren

Von den Bewerberinnen / Bewerbern wird vorausgesetzt:
•  Unterrichtserfahrungen in beiden Sekundarstufen und Abiturerfahrungen
•  Fundierte fachdidaktische Kompetenz im entsprechenden Fach bzw. der entsprechenden Fachrichtung
•  Fundierte pädagogische Kompetenzen
•  Teilnahme an fachlichen und pädagogischen Fortbildungen

Wünschenswert sind:
•  Mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Lehramt
•  Erfahrungen als Mentorin oder Mentor
•  Sicherer und didaktisch fundierter Umgang mit aktuellen Medien
•  Erfahrungen in der Kooperation mit den an der Ausbildung der Lehrkräfte beteiligten Personen und Institutionen
•  Erfahrungen in der Schulentwicklungsarbeit
•  Genderkompetenz
•  Bereitschaft zur Einarbeitung in das Ausbildungskonzept Kernpraktiken (vgl. Urban Fraefel, Praktiken professioneller Lehrpersonen, Bern 2020)
•  Bereitschaft zur engagierten Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Seminarentwicklungsprozesse im Handlungsfeld "Digitale Bildung und Medienkompetenz"
•  Bereitschaft zur Integration von Aspekten der Analyse von Lehrmitteln (Schulbücher, Unterrichtsmate-rialien) in der Ausbildungsarbeit
•  Bereitschaft zum Führen eines datenschutzkonformen digitalen UB-Terminkalenders
•  Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für Ausbildungsbeauftragte
•  Bereitschaft zu einer möglichen Teilarbordnung in die Lehrkräfteakademie zu einem späteren Zeitpunkt

Rechtsgrundlage
§ 4 HLbGDV
Rechtsstellung der hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbilder, der Ausbildungsbeauftragten sowie der Mentorinnen und Mentoren
(1) Hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbildern dürfen in ihrer Einsatzschule Aufgaben über ihre Unter-richtstätigkeit hinaus nur im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter des jeweiligen Studienseminars übertragen werden. Den Ausbildungsaufgaben ist grundsätzlich der Vorrang einzuräumen.
(2) Bei Bedarf beauftragt die Ausbildungsbehörde auf Antrag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars und im Einvernehmen mit dem für die Stammschule zuständigen Staatlichen Schulamt Lehrkräfte oder andere fachkundige Personen als Ausbildungsbeauftragte mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Ausbildungsaufga-ben. Sie werden im Umfang der Ausbildungsverpflichtung an das Studienseminar abgeordnet. Hinsichtlich Ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten stehen sie im Rahmen ihres Ausbildungsauftrages den hauptamtlichen Ausbilderinnen und Ausbildern gleich. Die Anrechnung auf die Pflichtstunden der als Ausbildungsbeauftragte tätigen Lehrkräfte ergibt sich im Einzelfall aus der inhaltlichen und zeitlichen Begrenzung der jeweils übertragenen Ausbildungsaufgaben. Für Ausbildungsbeauftragte gilt im Übrigen Abs. 1 entsprechend.