Hessischer Bildungsserver / Studienseminar für Gymnasien Bad Vilbel

Mitbestimmungsgremien: Personalrat, Seminarrat, VV und Strgr.

Die Studienseminarleiterin bzw. der -seminarleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und ist deshalb Ansprechpartner/in für Probleme oder sich abzeichnende Schwierigkeiten. Er oder sie arbeitet mit den folgenden Gremien zusammen:

Der Personalrat arbeitet auf dem Fundament der im Hessischen Personalvertretungsgesetzes verankerten Rechte zur Mitbestimmung,  Mitwirkung und Beteiligung am Studienseminar. Zu den Aufgaben und Arbeitsgebieten des Personalrates ein kleiner Auszug aus dem HPVG:
"62 HPVG – Allgemeine Aufgaben des Personalrats
(1) Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
2. darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern," etc.
Somit ist der Personalrat Anlaufstelle für erste Klärungen für personelle Probleme jedweder Art, Vermittlungsstelle zwischen einzelnen KollegInnen und Seminarleitung. Er hat Mitspracherecht bei allen Personalentscheidungen und bei der Gestaltung der Anrechnungen. Zusätzlich ist er zuständig für die Einberufung einer Personalversammlung, wenn diese als notwendig erachtet wird.
Nach alte Tradition in Schulen und auch in Studienseminaren übernimmt der Personalrat die Organisation von Kollegiumsausflügen, Empfängen und die Mitgestaltung der Verabschiedung von ausscheidenden KollegInnen. Dies ist jedoch keine Aufgabe lt. HPVG und geschieht auf freiwilliger Basis.
Weitere Informationen über den Personalrat finden Sie unter dem Menüpunkt Internes - Personalrat

Der Seminarrat ist das Gremium, das bei allen inhaltlichen Entscheidungen zustimmen muss. Er ist paritätisch mit LiV und AusbilderInnen besetzt. Im Studienseminar in Oberursel sind die Sitzungen des Seminarrats in aller Regel seminaröffentlich, die TOP wird ebenso wie die Protokolle an alle Seminarangehörige gegeben. Der Seminarrat wird einmal im Jahr neu gewählt: 6 Mitglieder werden durch die Vollversammlung der LiV gewählt, 5 Mitglieder durch die Vollversammlung der Ausbilderinnen und Ausbilder. Das 6. Mitglied ist die Leiterin des Studienseminars, die qua Amt Mitglied und Vorsitzende des Seminarrats ist. Die Zustimmung des Seminarrats ist notwendig, damit Beschlüsse der Vollversammlungen oder deren Arbeitsgruppen Gültigkeit bekommen können. Der Seminarrat ist auch für das Arbeitsprogramm und das Seminarprogramm zuständig. Er arbeitet in aller Regel auf der Grundlage von Vorlagen, die die Seminarleitung einbringt. Weitere Informationen über den Seminarrat finden Sie unter dem Menüpunkt Internes - Seminarrat.

Die Vollversammlungen der Ausbilderinnen und Ausbilder bzw. der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind vor allem Diskussionsgremien. In ihnen geschieht die Koordination der Arbeit. Daneben haben sie die Aufgabe, Ausschüsse zu bilden und die Mitglieder des Seminarrats zu wählen. Die VV der LiV wählt zudem die LiV-Sprecher*innen, die die VV in Abwesenheit des Seminarleiters moderiert.

Die Steuergruppe erarbeitet die wesentlichen Aspekte für die Seminarentwicklung und bereitet die Sitzungen der Vollversammlungen und die Seminarprogrammtage inhaltlich vor.

Die LiV-Sprecher*innen organisieren die LiV-VV.